Düsseldorf Sammelklage nach Flug mit 30 Stunden Verspätung

Düsseldorf · Nachdem ein Flugzeug aus Abu Dhabi am Sonntag mit mehr als 30 Stunden Verspätung in Düsseldorf gelandet ist, wollen 110 Passagiere eine Sammelklage einreichen. Sie könnten Entschädigung für den Horrortrip fordern.

 Die Maschine aus Abu Dhabi landete mit mehr als 30 Stunden Verspätung in Düsseldorf. Mehrere Zwischenfälle hatten die Ankunft verzögert.

Die Maschine aus Abu Dhabi landete mit mehr als 30 Stunden Verspätung in Düsseldorf. Mehrere Zwischenfälle hatten die Ankunft verzögert.

Foto: dpa, hka cul

Ihre Odyssee begann in Abu Dhabi. Dort stand ihr Flieger 13 Stunden auf dem Rollfeld — wegen dichten Nebels gab es keine Starterlaubnis. Nachdem der Flieger dann doch gestartet war, erlitt ein 73-jähriger Passagier einen Herzinfarkt und starb — Notlandung in Wien. Schließlich landete die Maschine am Sonntag in Düsseldorf.

Nun prüfen die Fluggäste rechtliche Schritte: Auf einer Liste, die ihm vorliege, hätten sich 110 Passagiere für entsprechende Schritte ausgesprochen und ihre Kontaktdaten hinterlassen, darunter auch eine schwangere Frau, sagte Passagier Ulrich W. am Dienstag. Er widersprach der Erklärung der Airline vom Montag, die Passagiere hätten bei ihrem 13-stündigen Zwangs-Aufenthalt wegen Nebels auf dem Rollfeld des Flughafens in Abu Dhabi die Maschine jederzeit verlassen können: "Wie denn, ohne Treppe?"

 Arjan, Melissa und Caleb Kruppert (v. li.) stehen im Ankunftsbereich des Flughafens in Düsseldorf. Die Familie hatte in Abu Dhabi 13 Stunden im Flugzeug auf den Start gewartet.

Arjan, Melissa und Caleb Kruppert (v. li.) stehen im Ankunftsbereich des Flughafens in Düsseldorf. Die Familie hatte in Abu Dhabi 13 Stunden im Flugzeug auf den Start gewartet.

Foto: dpa, hka cul

Ein Etihad-Sprecher hatte erklärt, dass "niemand gezwungen wurde, in einem Flieger zu bleiben". Die Passagiere von Flug EY23 hätten die Möglichkeit zum Aussteigen nicht wahrgenommen.

Ob die Passagiere mit einer Sammelklage Erfolg haben könnten, ist jedoch fraglich. Denn auch bei enormen Verspätungen steht Fluggästen in der Regel nur die Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zu, sagte Reiserechtsexperte Holger Hopperdietzel. Das Problem: Die Fluggesellschaft Etihad hat ihren Sitz nicht in Europa, "damit greift das Recht auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person hier nicht", sagt Hopperdietzel. Selbst, wenn Reisegäste über Air Berlin gebucht hätten, die mit Etihad zusammenarbeiten, ausschlaggebend sei, welches Unternehmen den Flug durchführt. "Bucht man allerdings Etihad und fliegt mit Air Berlin, dann greift die EU-Fluggastrechteverordnung wieder", sagt der Experte.

Möglich sei, dass die Passagiere die Fluggesellschaft nun wegen Nötigung auf Schmerzensgeld verklagen. Sollte es wirklich der Fall sein, dass die Passagiere den Flieger in Abu Dhabi 13 Stunden nicht verlassen durften, könne ein Fall von Nötigung vorliegen, so Hopperdietzel. "Das ist allerdings juristisches Neuland, da es für solch einen Fall noch gar keine Regelung gibt." Geplant sei, dass dies künftig in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt werden soll — doch bislang liege dafür nur ein Entwurf vor. "In den USA ist es bereits heute so, dass sich Passagiere nicht länger als fünf Stunden in einem Flugzeug aufhalten müssen, das am Boden steht. Die Fluggesellschaft muss die Gäste dann herauslassen", sagt Hopperdietzel.

So handhaben Airlines die Fluggastrechte
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Doch welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Passagiere des Horror-Fluges nun eigentlich? Laut des Rechtsexperten gibt es zwei Varianten: Haben sie eine Pauschalreise gebucht, können sie sich innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter melden und können dann — bei 30 Stunden Verspätung — einen entsprechenden Tagesreisepreis zurückfordern. Haben sie für zehn Tage Urlaub etwa 1000 Euro bezahlt, stehen ihnen bei 30 Stunden Verspätung etwas mehr als 100 Euro zu. Geltend machen können die Gäste auch etwaige materielle Schäden. Das sind etwa verpasste Anschlussflüge oder -züge, sagt Hopperdietzel. Leer ausgehen könnten diejenigen, die nur den Flug gebucht haben. Sie bekommen, wenn sie sich innerhalb einer Frist von 21 Tagen bei der Fluggesellschaft melden, lediglich den materiellen Schaden erstattet. Verdienstausfälle können sie in der Regel aber nicht geltend machen — ärgerlich ist das vor allem für Selbständige.

Mit Material von dpa

(jnar)
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