Düsseldorf Schneller Prozess nach Prostitution im Sperrbezirk

Düsseldorf · 23-Jährige muss 1750 Euro Strafe zahlen.

Ein schnelles Angebot am Straßenrand hat die Justiz mit einem noch schnelleren Prozess beantwortet. Schon vier Tage nach ihrer Festnahme im Sperrbezirk an der Charlottenstraße kam eine Prostituierte (23) gestern auf die Anklagebank beim Amtsgericht. Der Begriff des "beschleunigten Verfahrens" galt aber nicht nur für die kurze Zeitspanne zwischen Straftat und Prozess. Die Richterin brauchte zwischen Anklage und Urteil gestern gerade mal 16 Minuten, um 1750 Euro Strafe zu verhängen.

In Handschellen und mit Dolmetscherin wurde die Angeklagte aus der Kurzzeithaft vorgeführt, räumte den Vorwurf der verbotenen Prostitution im Sperrbezirk zwischen Charlotten- und Klosterstraße sofort ein: "Es stimmt, dass Prostitution dort verboten ist und ich da gewesen bin." Ein Geständnis, das die Staatsanwältin nicht besonders fand: "Es wäre schwer möglich gewesen, das abzustreiten." Zumal die angeklagte junge Frau und Mutter eines kleinen Mädchens schon seit 2012 von Mitarbeitern des städtischen Ordnungsdienstes insgesamt mindestens 21 Mal wegen genau dieses Delikts in dieser Gegend verwarnt worden war. Erst im Dezember setzte die Justiz dann ein klares Signal: Wegen siebenfacher Verletzung des Sperrbezirks erhielt die Angeklagte eine Strafe von 700 Euro.

Doch gleich im Januar war sie wieder bei der Suche nach Freiern erwischt worden, "gänzlich unbeeindruckt und mit enormer Hartnäckigkeit", so die Staatsanwältin, die zudem kritisierte, dass für derlei Delikte nur die gleiche Strafe droht wie für einen Hausfriedensbruch. "Weil es mir um die Zukunft geht", sagte die Anklägerin gestern und übergab eine handkopierte Stadtkarte vom Sperrbezirk mit allen zugehörigen Straßennamen.

Bis zu tausend Euro monatlich hatte die Angeklagte dort verdient: "Aber dort werden Sie mich nicht mehr antreffen, da gehe ich nicht mehr hin, ich möchte nicht mehr als Prostituierte arbeiten", versprach sie nun. Um eine neuerliche Verurteilung kam sie trotzdem nicht herum. Mit 1750 Euro urteilte die Richterin aber milder als die Staatsanwältin, die 2100 Euro als Strafe gefordert hatte. "Dann können Sie jetzt nach Hause gehen", sagte die Richterin und beendete den Schnellprozess.

(RP)
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