Düsseldorf Schon 67 000 Wähler haben ihre Stimme abgegeben

Düsseldorf · Etwas mehr als eine Woche vor der Stichwahl um das Oberbürgermeister-Amt ist die Abstimmung bereits in vollem Gange. Mehr als 67 000 Bürger haben bereits die Möglichkeit genutzt, ihre Stimme per Briefwahl abz ugeben. Dies ist zum einen von zu Hause möglich, wenn man die Unterlagen zuvor beantragt hat.

 Viele Düsseldorfer nutzen die Möglichkeit, ihre Stimme für die Stichwahl vorab per Brief abzugeben.

Viele Düsseldorfer nutzen die Möglichkeit, ihre Stimme für die Stichwahl vorab per Brief abzugeben.

Foto: Andreas Bretz

Beliebt ist aber auch die Möglichkeit, die Stimme direkt - quasi als Briefwahl vor Ort - im Wahlamt an der Brinckmannstraße abzugeben. Gestern wurden dort rund 500 Besucher gezählt, zeitweise bildeten sich Schlangen.

Die Briefwahl erfreut sich bereits seit Jahren steigender Beliebtheit. Der Leiter des Wahlamts, Manfred Golschinski, führt dies darauf zurück, dass sie deutlich einfacher zu beantragen ist als früher. Inzwischen muss man keine Begründung mehr angeben, warum man am Wahltag verhindert ist, zudem lassen sich die Unterlagen auch bequem per E-Mail anfordern. Die schon jetzt hohe Beteiligung an der Briefwahl deutet nach Golschinskis Erfahrung allerdings nicht zwangsläufig auf eine insgesamt hohe Wahlbeteiligung hin.

471 272 Düsseldorfer sind am 15. Juni zur Stichwahl zwischen Amtsinhaber Dirk Elbers (CDU) und Herausforderer Thomas Geisel (SPD) aufgerufen. Die Wahlberechtigkeiten wurden mit einer Karte benachrichtigt, die für die Stimmabgabe aber nicht notwendig ist. Für die Identifikation im Wahllokal reicht ein gültiger Lichtbildausweis, auch für die Briefwahl vor Ort im Wahlamt an der Brinckmannstraße 5. Es ist geöffnet von Montag bis Mittwoch von 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr. Am 13. Juni, dem Freitag vor der Stichwahl, hat es bis 18 Uhr geöffnet.

Unter jüngeren Briefwählern zeigt sich diesmal ein neuer Trend: Manche fotografieren ihren ausgefüllten Wahlzettel und zeigen ihn bei Facebook. Nach Ansicht von Wahlleiter Golschinski verstößt dies nicht gegen Gesetze. "Das Wahlgeheimnis soll den Einzelnen vor der Allgemeinheit schützen und nicht umgekehrt", sagt er. Wer seine Entscheidung nach der Wahl kundtun wolle, könne dies tun. Anders sei es während des Besuchs im Wahllokal. Dort soll eine Beeinflussung von anderen verhindert werden. So ist es nicht erlaubt, das Kreuz außerhalb der Wahlkabine zu machen oder den Zettel ungefaltet einzuwerfen.

(arl)
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