Düsseldorf Schranke soll Auto verbeult haben

Düsseldorf · Klinikbesucher verklagen Kaiserswerther Diakonie auf fast 3000 Euro Schadenersatz.

Mit einem lauten Knall und einem erheblich verbeulten Lieferwagen endete vor rund einem Jahr der Versuch eines Klinikbesuchers, die Schranke am Besucher-Parkplatz der Kaiserswerther Diakonie zu passieren. Seit gestern prüft das Amtsgericht, was genau damals zum Blechschaden am Auto und zu der verbogenen Schranke geführt hatte. Denn die 58-jährige Frau des Fahrers verlangt per Zivilklage jetzt fast 3000 Euro Schadenersatz von der Klinik. Der Anwalt der Diakonie winkte gestern jedoch ab. Er bezweifelt, dass der Schaden am Auto tatsächlich von der Parkschranke stammen könnte. Das soll nun ein Gutachter prüfen. Ein Urteil steht noch aus.

Um seine damals hochschwangere Schwiegertochter im Krankenhaus zu besuchen, war der Schrotthändler auf den gebührenpflichtigen Klinik-Parkplatz gefahren. Als er nach rund einer Stunde dann sein Parkticket bezahlte und damit bei der Ausfahrt den Automaten bediente, sei die Schranke zunächst auch ordnungsgemäß hochgeklappt. "Ich fuhr an, aber bevor ich komplett rausgefahren war, kam die Schranke plötzlich wieder runter", berichtete der Fahrer gestern. "Das hat richtig geknallt." Der Mann behauptet, der Schwenkarm der Absperrung habe sich viel zu früh gesenkt und dabei das Dach seines Lieferwagens zerbeult. Und kaum habe er deswegen bei der Klinik Alarm geschlagen, sei die beschädigte Schranke sofort komplett gegen eine neue Schranke ausgewechselt worden.

Diesen gesamten Ablauf - und auch die anschließende Blitz-Montage einer nagelneuen Schranke - hat eine andere, unbeteiligte Klinikbesucherin als Zeugin gestern in allen Details bestätigt. An der Glaubwürdigkeit dieser Aussage hatte der Richter auch "keine Zweifel". Der Klinik-Anwalt hielt den geschilderten Vorfall dagegen nicht für schlüssig oder glaubhaft. Er bezweifelte, ob der Dach-Schaden an dem Lieferwagen überhaupt von der Parkschranke stammen könnte. Im Vorfeld hatte die Klinik zudem betont, die Schranken-Anlage an jenem Parkplatz sei technisch regelmäßig geprüft worden. Womöglich sei der Lieferwagen bei der Ausfahrt aber auch zurückgerollt und nur deshalb überhaupt von der Schranke touchiert worden.

Doch ob diese Parkplatzschranke und die Schäden am Dach des Lieferwagens überhaupt zusammenpassen, müsse ein Sachverständiger erst noch prüfen. Der Richter will am 22.März entscheiden, ob er mit dieser Prüfung jetzt einen Unfall-Gutachter beauftragt.

(RP)
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