Urteil in Düsseldorf Sechs Jahre Haft für Mordversuch an Ex-Freundin

Düsseldorf · Ein 45-Jähriger hatte gestanden, die Frau in ihrer Heerdter Wohnung mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Sie beschrieb ihn im Prozess als extrem eifersüchtig.

Mit sechs Jahren Haft - und damit knapp über der Mindeststrafe (fünf Jahre) für einen heimtückischen Mordversuch - hat das Landgericht gestern einen 45-jährigen Maurer belegt. Er hatte zu Prozessbeginn zugegeben, im Juli 2016 seine Ex-Freundin (31) in deren Heerdter Wohnung rücklings mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben.

Sie beschrieb ihn im Prozess als extrem eifersüchtig. Im Urteil werteten die Richter die Tat als Mordversuch und als gefährliche Körperverletzung. Der Staatsanwalt hatte acht Jahre Haft beantragt. Ungewöhnlich war an dem Fall, dass der Angeklagte trotz des Messerangriffs zunächst nicht in U-Haft genommen worden war.

Er habe die Frau nicht töten, sondern "nur verletzen wollen". Er habe sich hinterher auch bemüht, dass schnellstens Notarzt und Krankenwagen zur Burgunder Straße kamen, um die Frau zu versorgen. Der Polizei habe er sich direkt als Täter zu erkennen gegeben. Wegen dieser Schilderungen und weil das Opfer zunächst nicht vernehmungsfähig war, blieb der 45-Jährige auf freiem Fuß. Juristisch hätte die Tat sogar als Rücktritt von einem Tötungsversuch gelten und entsprechend mild bestraft werden können.

Nur haben sich diese Angaben des Angeklagten laut Urteilsspruch nicht so bestätigt. Zunächst gab die Frau an, er habe ihr in ihrer Wohnung nach einem Streit um das Ende ihrer Beziehung von hinten auf die Schulter getippt - und als sie sich arglos umdrehte, habe er sofort mindestens zwei Mal zugestochen mit den Worten: "Jetzt bist du tot, du Schlampe."

Als sie sich trotz ihrer massiven Bauchverletzungen ins Freie schleppte und ihre Tochter bat, Hilfe zu holen, soll er gehöhnt haben: "Ein Krankenwagen kann dir auch nicht mehr helfen." Dass der Maurer sich intensiv um Rettung für die 31-Jährige bemüht habe, bestätigten vier Zeugen aus einer nahen Pizzeria gestern ebenfalls nicht. Nur beim Inhaber der Pizzeria soll er sich beschwert haben, dass der Krankenwagen lange auf sich warten ließ.

Das immerhin haben die Richter ihm strafmildernd angerechnet. Bei der ebenfalls abgeurteilten Körperverletzung ging das Gerichtaber davon aus, dass der 45-Jährige seine Attacke durch einen hinterlistigen Angriff mit einem gefährlichen Werkzeug und "durch eine das Leben gefährdende Maßnahme" verwirklicht hat.

(RP)
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