Düsseldorf Seriendieb wollte Obdachlosen bestehlen

Düsseldorf · Ein 36-Jähriger ist vom Amtsgericht zu drei Monaten Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage verurteilt worden. Er hatte die Taschen eines Schlafenden auf der Suche nach Beute durchwühlt.

 Der Angeklagte, der schon mehrfach wegen Diebstahls verurteilt wurde, schwieg gestern zu den Vorwürfen und gab nur seine Personalien an.

Der Angeklagte, der schon mehrfach wegen Diebstahls verurteilt wurde, schwieg gestern zu den Vorwürfen und gab nur seine Personalien an.

Foto: wuk

Beim Versuch, einen schlafenden Obdachlosen zu bestehlen, war ein Seriendieb (36) beobachtet und geschnappt worden. Gestern bekam er die Quittung vom Amtsgericht: Drei Monate Bewährungsstrafe verhängte die Richterin plus 200 Euro Geldauflage und hielt dem vielfach vorbestraften Angeklagten eine Standpauke: "Sie haben die Situation schamlos ausgenutzt und einen hilflosen Menschen bestehlen wollen." Tatsächlich war der Wohnsitzlose an einem Buswartehäuschen an der Flinger Straße fest eingenickt, dass er nur schwer zu wecken war.

Einer Fußstreife der Polizei war an jenem Märzmorgen gegen vier Uhr der Diebstahlsversuch des Angeklagten aufgefallen. Dicht hatte sich der 36-Jährige auf einer Sitzbank in dem Haltestellenhäuschen an den Schlafenden gedrängt und dessen Manteltaschen akribisch durchforstet. Beute fand er nicht, wie die Polizisten feststellten. "Aber das war doch nur vom Zufall abhängig, dass der Obdachlose nichts bei sich trug", so die Richterin gestern. Den Polizisten soll der Angeklagte erst vorgeflunkert haben, er habe dem Sitznachbarn "ein Bier geben wollen". Als er aber zur Wache gebracht wurde, hatte er unterwegs erklärt: "Es ist mein Job zu stehlen."

Die Vorstrafenliste des 36-Jährigen schien das zu belegen: Mehrfach ist er wegen gewerbsmäßigen Diebstählen verurteilt worden, soll bis Ende 2015 noch unter Bewährung gestanden haben. Gerichtserfahren durch diese Prozesse, sagte der Angeklagte zur gestrigen Anklage kein Wort, kam nur der Pflicht nach, seine Personalien anzugeben. Den Obdachlosen von damals als Opfer in den Zeugenstand zu rufen, hatte die Richterin gar nicht erst versucht. Die Polizisten gaben an, der Mann habe so fest geschlafen, dass er "nur durch kräftiges Rütteln" zu wecken war. Also hatte er den versuchten Diebstahl buchstäblich verschlafen.

Dem Angeklagten wird das Schicksal des Diebstahlsopfers nicht ganz fremd gewesen sein, immerhin hatte er bis vor wenigen Monaten selbst eine Adresse bei der Diakonie. Die Geldauflage hat die Richterin auch deshalb als Art Wiedergutmachung genutzt: Zahlen muss der Dieb die 200 Euro nicht an die Staatskasse, sondern an die Ordensgemeinschaft der Armen Brüder, die seit Jahren auch Obdachlose betreut.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort