Düsseldorf Sicherheits-Mitarbeiter des Flughafens freigesprochen

Düsseldorf · Richter wollte Videoaufnahme nicht anschauen.

Ein Seufzer der Erleichterung kam gestern von der Anklagebank beim Amtsgericht. Dort saß ein 40-jähriger Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, der als Kontrollkraft am Flughafen eingesetzt war und dabei einen Passagier um 50 Euro bestohlen haben soll. Doch der Prozess endete mit Freispruch aus Mangel an Beweisen. Dabei hatte der Richter nicht einmal alle Beweismittel betrachtet. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig: Denn aus Sicht der Staatsanwältin ist der Kontrolleur als Dieb überführt.

Alle Prozessteilnehmer waren sich einig: Sicherheitskontrollen am Flughafen sind ein höchst sensibler Bereich. Dass einem Fluggast (59) dabei vor eineinhalb Jahren nach dem Passieren der Sicherheitsschleuse vor dem Abflug nach Paris plötzlich 50 Euro aus dem Geldbeutel fehlten, hatte den damaligen Kontrolleur auf die Anklagebank gebracht. Doch der wies die Anklage zurück, das bei ihm gefundene Bargeld (50 Euro plus zehn Euro) habe ihm gehört. Der Passagier gab aber an, er sei Vielflieger, habe nach Kontrollen an diversen Airports noch nie in seinem Geldbeutel nachgesehen, nur diesmal, weil er "aus dem Augenwinkel gesehen" habe, dass der Kontrolleur seinen Geldbeutel in die Hand nahm. "Das kam mir komisch vor." Immerhin habe er kurz vorher 200 Euro am EC-Automaten geholt, sei zur Kontrolle geeilt und habe direkt hinterher gemerkt, dass in der Börse nur noch 150 Euro waren. Jede Kontrollspur am Flughafen ist videoüberwacht. Die Aufnahmen zeigen laut polizeilicher Auswertung, dass der jetzt angeklagte Kontrolleur acht Sekunden lang mit einer oder mit beiden Händen in die Durchleuchtungsbox fasste, als dort das Gepäck des Paris-Passagiers durchlief. Dann habe der Angeklagte eine Hand schnell in seine Hosentasche gesteckt. Der Passagier hatte den Vorgang allerdings nicht lückenlos verfolgt.

Doch die DVD mit der Videoaufnahme zu betrachten, lehnte der Richter ausdrücklich ab. Er wisse nicht, was passiert ist, aber für eine Verurteilung der Kontrollkraft "liegen nicht genügend Anhaltspunkte vor", so sein Urteil. Dagegen hatte die Staatsanwältin "in der Gesamtschau keine berechtigten Zweifel" daran, dass der Kontrolleur den 50-Euro-Schein des Fluggastes herausgeangelt habe. Ihr Antrag auf Schuldspruch und Verurteilung blieb aber erfolglos.

(wuk)
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