Düsseldorf Sicherungsverwahrung für Menschenhändler

Düsseldorf · Angeklagte ließen sich als "Heilige" ansprechen und zwangen Frauen zur Prostitution.

In einem schweren Fall von Menschenhandel hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts teilweise aufgehoben.

Die höchsten deutschen Strafrichter verwiesen den Fall an das Landgericht zurück, weil dieses keine Sicherungsverwahrung für die Angeklagten geprüft hatte. Wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei hatte das Landgericht einen 33-Jährigen und seinen 28-jährigen Komplizen zu zehn Jahren bzw. acht Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatten die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt

Mehr als drei Jahre lang sollen die beiden mit einer Mischung aus Psycho-Terror und erfundener Religiosität vier Frauen ins Verderben gestürzt haben. Die Männer, die sich als "Die heiligen Zwei" ansprechen, verehren, bedienen und aushalten ließen, machten ihre Opfer zu Prostituierten, schickten sie in Sauna-Clubs und Bordellen bundesweit auf Freiersuche - und der selbst ernannte Guru kassierte die Liebeslöhne der Frauen ab. Spurte eines der Opfer nicht, wurde es unter Druck gesetzt, lückenlos überwacht, bedroht, geschlagen oder vergewaltigt. Das Duo brachte eine Studentin dazu, sich "DH2" ("Die heiligen Zwei") auf den Hals tätowieren zu lassen und den 33-Jährigen als "Heiligen" zu begrüßen und zu verabschieden: "Gesandter, darf ich Dir meine Hingabe erweisen. Gesandter, mein Körper ist Dir. Danke, was Du aus mir gemacht hast. Ich liebe Dich."

Dem Hauptangeklagten, der schon als junger Mensch mit Straftaten auffiel, bescheinigte der Bundesanwalt: "Er ist für die Allgemeinheit gefährlich." Selbst wenn dies seinen Komplizen nicht gelte, müsse auch für ihn Sicherungsverwahrung geprüft werden.

(dpa/wie)
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