Düsseldorf Sicherungsverwahrung für Serienvergewaltiger

Düsseldorf · Erneut vier Jahre Haft, danach eine Alkohol-Entzugstherapie und anschließend langjährige Sicherungsverwahrung – dazu hat das Landgericht gestern einen Serienvergewaltiger verurteilt. Der 25-Jährige hatte nur Tage nach der Haftentlassung in Sachsen, wo er ebenfalls wegen Vergewaltigungen einsaß, an der Haroldstraße nahe der Kniebrücke eine Schülerin (19) vergewaltigen wollen.

Erneut vier Jahre Haft, danach eine Alkohol-Entzugstherapie und anschließend langjährige Sicherungsverwahrung — dazu hat das Landgericht gestern einen Serienvergewaltiger verurteilt. Der 25-Jährige hatte nur Tage nach der Haftentlassung in Sachsen, wo er ebenfalls wegen Vergewaltigungen einsaß, an der Haroldstraße nahe der Kniebrücke eine Schülerin (19) vergewaltigen wollen.

Passanten konnten das gerade noch verhindern. Möglich wurde die Wiederholungstat erst, weil die sächsische Justiz den Serientäter ohne jede Sicherung auf freien Fuß gesetzt hatte. Erst Monate nach seiner Entlassung kam die Idee auf, ihm eine elektronische Fußfessel anzulegen. Da saß er wegen der neuen Tat in Düsseldorf längst ein.

Eine Fußfessel — darin sind sich Juristen einig — hätte den 25-Jährigen wohl nicht davon abgehalten, per Zug nach Düsseldorf zu fahren und wieder rückfällig zu werden. Aber die Gefährlichkeit des Mannes war von der Justiz im Freistaat völlig falsch eingeschätzt worden. Der 25-Jährige brauchte bloß zwei Tage, um nach einem Altstadtbummel die Frau zu attackieren. Die Schülerin hatte aber Glück: Der geständige Täter war direkt durch Passanten gestört, von ihnen verfolgt und der Polizei übergeben worden.

Nach seiner nun dritten Gewalttat gegen Frauen verhängte das Düsseldorfer Gericht jetzt neben der neuen Strafe auch eine zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung gegen den Mann. Jetzt soll er nach Sachsen überstellt, dort therapiert und anschließend verwahrt werden. "Das ist ja das, was Sie wollten", sprach der Richter den 25-Jährigen gestern direkt an. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe das dortige Gefängnis eigentlich gar nicht verlassen wollen. Das Urteil ist rechtskräftig.

(wuk)
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