Düsseldorf So funktioniert die Stadt

Düsseldorf · Am 25. Mai wird über OB, Stadtrat und Bezirksvertretungen abgestimmt. Doch wie hängt alles zusammen? Wir erklären es.

Düsseldorf: So funktioniert die Stadt
Foto: Foto: Endermann/Grafik: RP

Als am 30. August 2009 der Stadtrat zur Wahl stand, machten gerade mal 44,6 Prozent der Wahlberechtigten von der Stimmabgabe Gebrauch. Es war die niedrigste Wahlbeteiligung bei einer Kommunalwahl seit dem Zweiten Weltkrieg. Bei der OB-Wahl ein Jahr zuvor hatten sogar nur 38,5 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben - auch das ein Negativrekord. Dabei ist der Bürger der Souverän, laut Gemeindeordnung bestimmt der Wille der Bürgerschaft alles. Nur: Zur Wahl muss er eben gehen.

Bürger Dabei können die Bürger mit ihrer Stimme viel gestalten in der repräsentativen Demokratie: Sie wählen Stadtrat und Oberbürgermeister direkt, entscheiden über die Bezirksvertretung in ihrem Stadtbezirk und werden durch diese Organe für die nächsten sechs Jahre vertreten. Bei stadtplanerischen Verfahren ist eine Beteiligung der Bürger vorgeschrieben. Bebauungspläne müssen offen gelegt werden, damit Bürger Einsprüche machen können. Zudem gibt es die Möglichkeit, über Bürgerbegehren bei ausreichender Teilnehmerzahl Vorhaben zu verhindern oder in Gang zu bringen.

Oberbürgermeister Er ist nach einer Änderung der Gemeindeordnung durch das Land seit 1999 hauptamtlich und damit in einer zentralen Rolle. Zuvor waren OB rein ehrenamtlich, hatten vor allem repräsentative Aufgaben, waren aber auch Mitglied des Stadtrats, dessen Sitzung sie leiteten und in dem sie auch stimmberechtigt waren. Diese Aufgabe hat der OB bis heute. Hinzugekommen ist mit der Hauptamtlichkeit die Leitung der Stadtverwaltung (bis 1999 beim Oberstadtdirektor). Der OB, der aus der anstehenden Wahl als Sieger hervorgeht, spielt also eine Doppelrolle: Einerseits ist er als Mitglied des Stadtrats an der politischen Willensbildung beteiligt. Er ist aber auch Rathaus-Chef im behördlichen Sinn, also aller Dezernate und der zugeordneten Fachämter, trägt Verantwortung für fast 10 000 Mitarbeiter. Das erfordert Manager-Qualitäten und wird mit einem Gehalt von monatlich rund 11 000 Euro vergütet. Der OB gilt als Wahlbeamter. Die Amtszeit des OB beträgt nach der kommenden Wahl letztmals sechs Jahre (hatte die schwarz-gelbe Landesregierung eingeführt), ab 2020 wieder fünf Jahre.

Bürgermeister Sie sind Mitglieder des Stadtrats und werden von ihm, nicht vom Bürger, gewählt. Sie sind ehrenamtlich und haben neben der politischen eine repräsentative Rolle: Sie vertreten in einer bestimmten Reihenfolge den OB bei repräsentativen Aufgaben und der Leitung der Ratssitzung. In Düsseldorf gibt es derzeit drei Bürgermeister: Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP, Erste Bürgermeisterin seit 2008), Gudrun Hock (SPD, Zweite Bürgermeisterin seit 2004) und Friedrich G. Conzen (CDU, Dritter Bürgermeister). Sie erhalten zusätzlich zur Ratsmandatspauschale von 421,50 Euro monatlich 1530 Euro (1. BM) bzw. 765 Euro (2. und 3. BM). Stadtrat Er ist das oberste kommunale Gremium, jedoch im Gegensatz zu Landtag oder Bundestag kein Parlament. Er kann zwar Satzungen erlassen, hat aber keine gesetzgebende Funktion, sondern ist ein rein exekutives (ausführendes) Organ der kommunalen Selbstverwaltung. Der Stadtrat ist sozusagen der politische Teil des Rathauses. Er vertritt die Bürger, kontrolliert die Behörden und die Umsetzung der von der Politik gefassten Beschlüsse. Die Mitglieder des Stadtrats haben das Recht auf Auskunft, Information und Akteneinsicht. Der Rat wählt die Beigeordneten und bestimmt die Besetzung der Fachausschüsse, fasst Beschlüsse, um Projekte auf den Weg zu bringen, verabschiedet oder verändert den von der Verwaltung vorgelegten Haushalts- und Personalplan. Ratsmitglieder erhalten in Düsseldorf monatlich eine Pauschale von 421,50 Euro sowie Sitzungsgeld. Auch Mandate in Aufsichtsräten werden - in unterschiedlicher Höhe - vergütet. Der Stadtrat wird von den Bürgern regulär für fünf Jahre gewählt. Die kommende Ratsperiode wird einmalig auf sechs Jahre verlängert, damit ab 2020 OB- und Ratswahlen wieder an einem Tag alle fünf Jahre gewählt werden können.

Fraktionen Sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder Bezirksvertretern, die die gleichen politischen Ziele verfolgen (gehören meist derselben Partei an). Im Düsseldorfer Stadtrat muss eine Fraktion mindestens drei Mitglieder haben, daneben gibt es Gruppierungen (zwei Mitglieder) und Einzelmandate. Fraktionen stehen mehr Sachmittel und Personal als Gruppierungen und Einzelpersonen zu. Außerdem besitzen sie Rechte bei der Besetzung von Gremien.

Beigeordnete Sie sind wie der OB kommunale Wahlbeamte, werden jedoch nicht direkt von den Bürgern, sondern für acht Jahre vom Stadtrat gewählt. Im Düsseldorfer Rathaus haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP freiwillig auf ein Vorschlagsrecht für Beigeordnete geeinigt - entsprechend der jeweiligen Anzahl der Sitze. So soll gesichert sein, dass alle vier Fraktionen interne Verwaltungsinformationen bekommen. In der Regel folgen die anderen Fraktionen einem Vorschlag. Ausnahmen gab es dieses Jahr bei der Wiederwahl der Beigeordneten für Bauen und Planung, Gregor Bonin, und Kultur, Hans-Georg Lohe, (beide CDU). Sie erhielten nicht alle Stimmen der vier Fraktionen, sondern auch Nein-Stimmen. Beigeordnete leiten jeweils Dezernate (weshalb sie auch Dezernenten genannt werden), denen bestimmte Fachbereiche und Ämter zugeordnet sind. Sie sind für den OB etwa das, was Minister für die Kanzlerin sind, und werden mit monatlich etwa 8000 Euro besoldet.

Bezirksvertretungen Sie sind wie eigene Räte in den zehn Stadtbezirken Düsseldorfs. Sie stehen auf einer Ebene mit dem OB und dem Stadtrat und werden in einem eigenen Wahlgang gewählt. Deshalb können die Mehrheiten in den Bezirksvertretungen (BV) ganz andere sein als die im Stadtrat. Während die Ratsmehrheit seit 1999 Schwarz-Gelb ist, gibt es zum Beispiel in der BV 8 in Eller derzeit ein schwarz-grünes Bündnis, in der BV 3 in Bilk regiert eine "Jamaika"-Koalition aus CDU, Grünen und FDP. Die Bezirksvertretungen haben eigene Etats und entscheiden in allen Belangen, die den Bezirk betreffen. Der OB kann einen BV-Beschluss jedoch beanstanden. Bei gesamtstädtischen Belangen werden die BV gehört, der Rat muss ihrem Votum jedoch nicht folgen.

(RP)
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