Brand in Flüchtlingsunterkunft So geht es mit den Verdächtigen weiter

Düsseldorf · Nach dem Brand in der Messehalle sitzen zwei Tatverdächtige in U-Haft. Derweil fordern Politiker und Funktionäre die Abschiebung der mutmaßlichen Täter. Geht das überhaupt so leicht? Welche Strafe würde sie erwarten? Die wichtigsten Antworten.

Brand in Düsseldorf: Löschung des Feuers in der Flüchtlingsunterkunft
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So wurde das Feuer in der Düsseldorfer Flüchtlingsunterkunft gelöscht

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Foto: dpa, ve kno

Wie geht das Ermittlungsverfahren weiter?

Das hängt zunächst davon ab, wie sich die nun in U-Haft sitzenden Verdächtigen verhalten. "Bisher bestreiten sie die Tat gegenüber der Polizei", sagt der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück. Man müsse sehen, wie die Beschuldigten nun auf die Haft reagieren. Am Mittwochabend hatte ein Richter die U-Haft bestätigt. Bis auf weiteres werden die beiden Hauptverdächtigen nun erstmal in U-Haft bleiben. Es bestehe Fluchtgefahr.

Was ist mit den übrigen sechs Verdächtigen, die die Polizei festgenommen hatte?

Die Polizei hatte insgesamt acht Personen im Zusammenhang mit dem Brand in der Flüchtlingsunterkunft festgenommen. Sechs sind wieder auf freiem Fuß. Gegen sie wird aber weiter ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Zwei bis drei von ihnen gehören ebenfalls zu der Gruppe von Nordafrikanern, die in die Streitigkeiten verwickelt waren. Allerdings gebe es keine Zeugen, die sie direkt mit der Tat in Verbindung bringen können. Anders ist das bei den beiden hauptverdächtigen Nordafrikanern. Einer soll dabei beobachtet worden sein, wie er das Feuer legte. Der andere habe herumerzählt, er habe das Feuer gelegt.

Wie lange dauert es, bis es zum Prozess kommt?

Das kann man im Moment noch nicht sagen. Denn das hängt davon ab, wann Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen beenden können. "An dem Verfahren sind mindestens 282 Zeugen — nämlich alle Bewohner und Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft — beteiligt, die teilweise mit Dolmetscher befragt werden müssen. Jetzt schon etwas über die Bearbeitungsdauer zu sagen, ist nicht seriös", sagt Oberstaatsanwalt Herrenbrück.

Brand in Flüchtlingsunterkunft: Halle abgerissen
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Brand in Flüchtlingsunterkunft: Halle abgerissen

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Foto: dpa, mg fdt

Was bedeutet der Tatvorwurf der "besonders schweren Brandstiftung"?

Das Strafrecht kennt neben der normalen auch die schwere und die besonders schwere Brandstiftung als Tatbestand. Der Tatbestand der schweren Brandstiftung ist dann erfüllt, wenn ein Gebäude betroffen ist, in dem sich Menschen aufhalten, erklärt Herrenbrück. Von besonders schwerer Brandstiftung geht man aus, wenn "Menschen in die Gefahr des Todes gebracht werden oder wenn besonders viele Personen zu Schaden gekommen sind". 28 Asylbewerber waren mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht worden.

Welche Strafe erwartet die mutmaßlichen Täter?

Bei besonders schwerer Brandstiftung steht eine Mindeststrafe von zwei Jahren im Gesetz. Wenn eine Person Lebensgefahr gebracht wurde, wird das sogar mit fünf bis zehn Jahren bestraft werden. Da 28 Personen eine Rauchgasvergiftung erlitten haben, ist das nicht abwegig.

Könnten die Beschuldigten im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschoben werden?

Ja, das ist möglich. Asylbewerber und Asylberechtigte können zwar nicht abgeschoben, aber ausgewiesen werden, was rechtlich nicht dasselbe ist — aber auf das gleiche hinausläuft. Denn nach dem Aufenthaltsgesetz können Personen ausgewiesen werden, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Darunter fällt das Interesse an Sicherheit und Ordnung, gegen das verurteilte Straftäter verstoßen. Dabei müssen die öffentlichen Interessen gegen die Interessen des Einzelnen abgewogen werden. Auch hierbei unterscheidet das Gesetz zwischen schwerwiegenden und besonders schwerwiegenden Interessen des Staates. Ein besonders schwerwiegendes Interesse besteht dann, wenn ein Asylberechtigter rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist. Dies wäre bei schwerer Brandstiftung automatisch der Fall. "Selbstverständlich müssen die Asylverfahren zügig abgeschlossen und Rückführungen konsequent umgesetzt werden", sagte Oberbürgermeister Thomas Geisel.

Düsseldorf: Das sagen Flüchtlinge zum Brand
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Flüchtlinge berichten über den Brand

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Wie bringt die Stadt die Flüchtlinge nun unter?

Für die kommende Woche hat die Bezirksregierung Arnsberg die Zuweisung neuer Flüchtlinge ausgesetzt. Das entlastet die Stadtverwaltung aber nur kurzfristig. Allein diese Woche musste die Stadtverwaltung noch 170 Flüchtlinge aufnehmen und unterbringen, teilt Michael Bergmann, Sprecher der Stadt Düsseldorf, mit. Dafür wird nun die Turnhalle der Freiherr-vom-Stein-Realschule belegt. Die Stadt komme mit den Modulbauten nicht hinterher. Auch Bestandsbauten seien noch nicht fertig. "Der Druck ist enorm", sagt Bergmann. Die Stadt Düsseldorf ist daher auch mit Nachbarkommunen, die Hilfe bei der Unterbringung von Flüchtlingen angeboten haben, im Gespräch.

Wie geht es auf dem Messegelände weiter?

Am Mittwochnachmittag sind die Löscharbeiten auf dem Gelände beendet worden, teilt Clemens Hauser, Bereichsleiter Technik bei der Messe Düsseldorf mit. Die Feuerwehr hatte das Dach der Halle abtragen müssen, weil das Gebäude instabil geworden war. Nun muss die Versicherung das Gelände freigeben, erst dann kann mit dem Abbruch begonnen werden, erklärt Hauser. Die Halle soll wieder aufgebaut werden.

(heif)
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