Zensus-Befragung So zählt Düsseldorf seine Bürger

Düsseldorf · Noch bis Ende Juli sind 268 Beauftragte der Stadt für die Volkszählung Zensus unterwegs, um stichprobenartig ausgewählte 21.500 Bürger zu befragen. Anlaufstellen sind auch Krankenhäuser, Wohnheime und Gefängnis. Eigentümer von Immobilien sind verpflichtet, Auskunft zu geben.

 So sieht der Fragebogen aus, den die als Stichprobe ausgewählten 21.500 Düsseldorfer ausfüllen müssen.

So sieht der Fragebogen aus, den die als Stichprobe ausgewählten 21.500 Düsseldorfer ausfüllen müssen.

Foto: Rp, Thomas Busskamp

Während der Volkszählung 1987 arbeitete Manfred Golschinski, heute Leiter des Amts für Wahlen und Statistik, bereits für seine Behörde. Er erinnert sich noch gut an die Proteste gegen die erste bundesweite Erhebung — und an manchen Totalverweigerer in Düsseldorf. Solcher Unmut schlägt dem Zensus 2011, wie die gerade angelaufene "kleine Volkszählung" heißt, nicht entgegen. "Ich habe das Gefühl, dass die Akzeptanz für das Verfahren hoch ist", sagt Ordnungsdezernent Stephan Keller. Gravierende Beschwerden oder Übergriffe auf die so genannten Erhebungsbeauftragten habe es noch nicht gegeben.

Was ist das Ziel von Zensus? Damit wird die amtliche Einwohnerzahl festgestellt. Sie ist als Basis wichtig etwa für Berechnungen von Zuschüssen, des Bruttoinlandsprodukts und für die Einteilung von Wahlkreisen. Zensus soll auch Informationen liefern zu Bildungsstand, Wohnraum oder der Zahl der Kinder, die in den nächsten Jahren eingeschult werden.

Was wird gefragt? Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Herkunft, Religion (Antwort freiwillig), Ausbildung und Beruf. Bei der Hausbesitzer-Befragung geht es vor allem um die Art der Immobilie, Nutzung und Ausstattung, Namen und Zahl der Nutzer.

Wer wird befragt? Anders als 1987 werden nicht alle Haushalte befragt, die Stichprobe umfasst etwa 21.500 Personen an 2211 Adressen sowie 15.500 Personen in mehr als 390 "Sonderbereichen" (Notunterkünfte, Gefängnis, Wohnheime, Krankenhäuser etc.). Außerdem sind die etwa 86 000 Eigentümer von stadtweit rund 321.000 Gebäuden und Wohnungen verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen. Er wird bis Ende Mai zugeschickt.

Ist die Teilnahme Pflicht? Ja. Weigert sich jemand, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden, das zu Zwangsgeldern von bis zu 5000 Euro führen kann. Die Interviewer kündigen ihren Besuch stets vorher an. Sie weisen sich mit einem Dienstausweis mit Dienstsiegel sowie dem Personalausweis aus. Die Befragung dauert etwa 15 Minuten. Der Bürger muss die Erhebungsbeauftragten dafür nicht in die Wohnung lassen. Man kann den Bogen auch alleine ausfüllen — aber erst, wenn der Beauftragte Kontakt aufgenommen hat.

Was ist, wenn man in Urlaub ist und der Interviewer sich meldet? Der Interviewer wirft zunächst eine Karte in den Briefkasten, mit der er sein Kommen ankündigt. Steht er zum dort angegebenen Termin vor verschlossenen Türen, wirft er eine zweite Karte ein. Kommt er ein zweites Mal, ohne jemanden anzutreffen, meldet er das der Erhebungsstelle. Nach etwa drei Wochen wird ein Mahnverfahren eingeleitet. "Das wird aber gestoppt, sobald sich jemand meldet und uns den Fragebogen zuschickt", sagt Norbert Jelonnek-Krah, Leiter der Düsseldorfer Erhebungsstelle. Was ist, wenn man doppelt gezählt wird? Stichtag für die Erhebung ist der 9. Mai. Hat sich an dem Tag beispielsweise jemand im Krankenhaus aufgehalten, wurde aber auch in seiner Wohnung gemeldet, fällt die Dopplung auf. "Wenn es derselbe Name und dasselbe Geburtsdatum sind, wird das signalisiert", sagt Birgit Kempf von der Landesbehörde IT.NRW. Spätestens nach 18 Monaten werden ihr zufolge solche persönlichen Daten gelöscht.

Wann liegen Ergebnisse vor? Die neuen amtlichen Einwohnerzahlen sind für 2012 angekündigt. Frühestens 2013 erhalten Kommune und Kreise ihre jeweiligen Daten.

(RP)
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