Düsseldorf Sparkasse: Geisel sieht Verwaltungsrat entmachtet

Düsseldorf · Im Streit um eine Ausschüttung bereitet der Rathaus-Chef formal seine Beanstandung des Jahresabschlusses vor.

Im Machtkampf um die vom Rathaus erwartete Ausschüttung der Stadtsparkasse wird Düsseldorf die Blaupause für viele andere Kommunen in Deutschland. Aufmerksam wird der bisher einzigartige Vorgang verfolgt, dass ein Verwaltungsratsvorsitzender (Oberbürgermeister Thomas Geisel) den vom Verwaltungsrat akzeptierten Jahresabschluss eines Sparkassen-Vorstands (angeführt von Arndt Hallmann) beanstandet und auf eine Ausschüttung von 22,5 Millionen Euro pocht.

Derzeit ist Geisel dabei, die direkt nach der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrats ausgesprochene Beanstandung formal zu begründen. Über den Inhalt schweigt er zwar, seine Argumentationslinie wird jedoch in einem Interview deutlich, das der Rathaus-Chef dem Fachmagazin "Der neue Kämmerer" gegeben hat. Demzufolge geht es im Streit um die Frage, ob der Vorstand oder Verwaltungsrat darüber entscheidet, wie viel vom Gewinn den Rücklagen zugeführt wird. Bei der Rückführung nach Paragraf 340 g des Handelsgesetzbuchs (Bildung von Sonderposten für allgemeine Bankrisiken), diesen Weg hat Hallmann gewählt, entscheidet alleine der Vorstand.

"Der Vorstand kann darüber nicht alleine entscheiden", betont Geisel. Laut Sparkassengesetz entschieden Sparkassenvorstand und Träger (die Stadt) gemeinsam. Indem der Verwaltungsrat mit den Stimmen von Arbeitnehmervertretern und der CDU den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss festgestellt habe, habe das Kontrollgremium sich selbst entmachtet.

Geisel und die Ampel-Mehrheit kritisieren, dass Hallmann trotz eines Gewinns, der mit knapp 140 Millionen Euro 2014 nahezu doppelt so hoch ausfiel wie vom Vorstand laut Plan erwartet, das Geld komplett in die Rücklagen steckt und die strengen Regularien von Basel III (eingeführt nach der globalen Finanzkrise) übererfüllt. Damit stiege die Kernkapitalquote von 13,5 Prozent Ende 2014 auf dann 14,9 Prozent. Was laut Basel III im Jahr 2019 erfüllt sein müsste, sei bereits jetzt erreicht. "Die vom Vorstand geplante Eigenkapitalstärkung ist daher rechtswidrig", so Geisel. Als Hauptverwaltungsbeamter müsse er rechtswidrige Beschlüsse des Verwaltungsrats beanstanden. Das habe er getan.

Die Begründung für die Beanstandung ist derzeit in Arbeit und wird dem Verwaltungsrat vorgelegt. Über die Zulassung der Beanstandung entscheidet das Finanzministerium als zuständige Kontrollbehörde. Sparkassen-Chef Hallmann wiederum hat die Möglichkeit dagegen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. In Justizkreisen wird schon darüber spekuliert, ob das von Nachteil für Geisel sein könnte, weil es im Vorfeld der ersten Demonstration der rechtspopulistischen "Dügida" in Düsseldorf zum Streit zwischen ihm und dem Verwaltungsgerichts-Präsidenten gekommen war. Es bleibt aber die Hoffnung, dass es vorher doch noch zu einem Kompromiss kommt: Nach der Sommerpause soll der Verwaltungsrat dazu noch mal tagen.

(RP)
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