Zwei Frauen 1738 verbrannt Stadt: Hexenurteil hat Bestand

Düsseldorf · Das Rathaus spricht sich gegen die Rehabilitierung zweier 1738 verbrannter Frauen aus. Die Politik dürfe kein Gerichtsurteil aufheben. Auch eine Schuldanerkenntnis durch den Rat hält Dezernent Lohe für "nicht sinnvoll".

Das Rathaus spricht sich dagegen aus, zwei im Jahr 1738 als Hexen verbrannte Frauen aus Gerresheim zu rehabilitieren. Dies würde bedeuten, dass die Ratspolitiker ein Urteil aufheben würden, das "nach langer Beweisaufnahme vom damaligen landesherrlichen bergischen Schöffengericht" gefällt worden war. So argumentiert Kulturdezernent Hans-Georg Lohe (CDU) in einer Stellungnahme, die dem Beschwerde- und Anregungsausschuss in der kommenden Woche vorliegt. Der Rat sei nicht Rechtsnachfolger des bergischen Landgerichts.

Deshalb hält Lohe auch ein Schuldanerkenntnis durch den Rat für nicht sinnvoll. Denkbar sei allein, in Gerresheim Straßen nach den beiden Frauen zu benennen. Das sei aber die Angelegenheit der Bezirksvertretung.

Die Rathaus-Position dürfte für Diskussionen sorgen: SPD und Grüne hatten sich der Forderung von Bürgern auf Rehabilitierung der beiden Frauen angeschlossen; die CDU hatte sich dagegen ausgesprochen. Auch die Union hält den Rat nicht für zuständig. Sie stützt sich unter anderem auf die Einschätzung eines Theologen. Er sagt, es sei unstrittig, dass die beiden verurteilten Frauen "in abergläubische Praktiken" verwickelt gewesen seien.

Initiator des Vorstoßes zur Rehabilitierung ist Andreas Vogt. Der historisch interessierte Bürger betrachtet diesen Schritt nicht als Abrechnung mit den damaligen Prozessbeteiligten und Richtern, sondern als Symbol und Zeichen, dass sich derartige Verbrechen und Gewalt gegen Menschen nicht wiederholen dürfen. "Wir dürfen nicht nachlassen, uns gegen Gewalt und ungerechte Rechtsstrukturen einzusetzen."

Unterstützer hat er im Gerresheimer Bürger- und Heimatverein, der Frauenberatungsstelle und der Friedrich-Spee-Gesellschaft gefunden. Spee hatte schon im 17. Jahrhundert geschrieben, dass erst ein Prozess und vorausgehende Folter die Frauen zu Hexen mache.

Nach Angaben von Vogt haben andere Stadträte sehr wohl verurteilte Frauen rehabilitiert: Eschwege, Hofheim am Taunus, Hilchenbach und zuletzt die westfälische Stadt Rüthen. "Dafür ist es nie zu spät. Mord verjährt nicht!"

(jco)
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