Schnorrenberger Knöllchen auf eigenem Grundstück

Düsseldorf · Gelegentlich unterlaufen selbst der Polizei Fehler. Die Erfahrung machte jetzt der Düsseldorfer Immobilienmakler Jörg Schnorrenberger.

 Jörg Schnorrenberger soll 20 Euro zahlen.

Jörg Schnorrenberger soll 20 Euro zahlen.

Foto: Bernd Schaller

Gelegentlich unterlaufen selbst der Polizei Fehler. Die Erfahrung machte jetzt der Düsseldorfer Immobilienmakler Jörg Schnorrenberger.

Als er morgens aus dem Haus trat, entdeckte er an seinem Firmenwagen hinter dem Scheibenwischer ein Knöllchen. Doch der VW stand auf seinem eigenen Grundstück. Schnorrenberger: "Seit über zehn Jahren parke ich vor meinem Ladenlokal an der Kaiserstraße auf einer Fläche, die zu meinem Grundstück gehört. Der städtische Ordnungsdienst ist dabei noch nie auf die Idee gekommen, dass das nicht erlaubt sei. Es war die Polizei, die den Zettel ausgestellt hat." Uhrzeit 22.27, Verwarngeld von 20 Euro wegen Parkens auf dem Gehweg. Die Beamten hatten offenbar den Eingang zum Haus dem Gehweg zugeschlagen.

20 Euro - das ist für den Immobilienmakler eigentlich nicht viel Geld. Aber er ärgert sich mächtig und ist nicht bereit das Verwarngeld zu zahlen. "Schließlich bin ich eindeutig im Recht." Deshalb hat er sofort an die Polizeibehörde geschrieben und den Sachverhalt klar gestellt. Schnorrenberger: "Ich bin jetzt gespannt auf die Antwort."

(wber)
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