Düsseldorf Stadtsparkasse: Geisel lässt sich nicht unter Druck setzen

Düsseldorf · Verwaltungsräte haben Oberbürgermeister Frist gesetzt

Der Ton im Streit um die Ausschüttung der Sparkasse wird schärfer, eine Lösung ist nicht in Sicht. Oberbürgermeister Thomas Geisel sagte gestern, er lasse sich durch die Frist, die ihm Mitglieder des Verwaltungsrats gesetzt haben, nicht unter Druck setzen. In der Formulierung seiner Begründung für die Beanstandung sei er jedoch in den "letzten Zügen", sie werde in wenigen Tagen vorliegen. "Auch ich habe kein Interesse daran, dass sich das Verfahren hinzieht." Sollten dem Geldinstitut durch den langen Konflikt negative Folgen drohen, sieht Geisel die Schuld nicht bei sich. Er habe immer wieder das Gespräch mit dem Vorstand gesucht und Kompromiss-Angebote unterbreitet. "Das hat sich der Vorstand selbst eingebrockt."

Geisel fordert eine Ausschüttung von 26,5 Millionen Euro. Der Vorstand der Stadtsparkasse will den Großteil des 2014 außergewöhnlich hohen Gewinns von 140 Millionen Euro in die Sicherheitsrücklage stecken, die Mehrheit des Verwaltungsrats (CDU, Linke, Arbeitnehmer) hat dem zugestimmt. SPD und Grüne stehen auf der Seite Geisels (SPD), der die Gewinnabführung der Stadttöchter benötigt, um den Stadthaushalt zu stabilisieren.

Die Beanstandung bringt für die Sparkasse Probleme. Per Gesetz müssen Wertpapier-Prospekte jährlich erneuert werden, und diese fußen auf einem testierten Jahresabschluss. Den gibt es zurzeit nicht, die Bilanz ist schwebend unwirksam. Außerdem kann es ohne gültigen Abschluss Schwierigkeiten bei den Sondervergütungen der Mitarbeiter geben, da diese sich nach der Höhe des Gewinns bemisst.

Nach Sparkassengesetz muss die Beanstandung unverzüglich erfolgen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Wie lange dieser Zeitraum ist, bleibt unklar, da dieser Fall bislang einmalig ist.

Die Mehrheit des Verwaltungsrats hat Geisel eine Frist gesetzt, er solle die Zustellung seiner Beanstandung mit Begründung unverzüglich zustellen. Lehnt der Verwaltungsrat wie erwartet die Beanstandung ab, prüft das NRW-Finanzministerium als Sparkassen-Aufsicht. Diese kann bei einem rechtswidrigen Abschluss einschreiten, muss sie aber nicht. Sie hat einen Ermessensspielraum. Lehnt sie Geisels Beanstandung am Ende ab, hat der OB keine weiteren Rechtsmittel. Lehnt sie aber die Bilanz ab, kann Sparkassenchef Arndt Hallmann vor das Verwaltungsgericht ziehen.

(arl/tb/ujr)
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