Düsseldorf Stadtsparkassen-Vorstand lehnt Geisels Vorschlag ab

Düsseldorf · Der Streit zwischen der Stadt und der Stadtsparkasse um außerplanmäßige Gewinne und deren Verwendung geht weiter: Bei der Sitzung des Monitoring-Ausschusses des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands gestern hat der Vorstand der Stadtsparkasse den Vorschlag von Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) abgelehnt. Der sah vor, die Beanstandung des Jahresabschlusses 2014 unter bestimmten Bedingungen zurückzunehmen. Dazu gehören:

1. eine Ausschüttung von 16,2 Millionen Euro aus 2015 an die Stadt;

2. die Vereinbarung, bei künftigen Überschüssen fünf Prozent des Plangewinns auszuschütten und bei überplanmäßigen Gewinnen über deren Verwendung den Verwaltungsrat beziehungsweise den Stadtrat entscheiden zu lassen;

3. sollte die Sparkasse nach dem Ausstieg von Eon 2017 der Stiftung Museum Kunstpalast 25 Millionen Euro zustiften;

4. sollte sie die Kosten aller Rechtsgutachten übernehmen.

Der Sparkassen-Vorstand argumentierte, nicht alle Forderungen erfüllen zu können, und lehnte das Paket ab. Die 25 Millionen Euro für den Kunstpalast hält der Vorstand um Arndt Hallmann für rechtswidrig, weil es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handle. Eine breite Mehrheit des Verwaltungsrats der Sparkasse teilt diese Bedenken, allein die SPD hält sich zurück.

Nachdem die Einigung ausgeblieben ist, wird die Sparkassenaufsicht im NRW-Finanzministerium ihre Entscheidung zu Geisels Beanstandung des Jahresabschlusses 2014 heute zustellen. Sie bestätigt den Rathaus-Chef in seiner Haltung, dass es nicht rechtmäßig war, den gesamten Gewinn 2014 (mit 140(Millionen Euro fast doppelt so hoch wie geplant) ohne vorherige Einbeziehung des Verwaltungsrats nahezu komplett in die Risikovorsorge zu stecken (nach § 340 g Handelsgesetzbuch). Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Stadtsparkasse die ab 2019 geltenden Eigenkapitalvorschriften bereits jetzt übererfüllt: Die Kernkapitalquote liegt bei mehr als 17 Prozent, 13 Prozent sind künftig Pflicht. Der Verwaltungsrat wird Informationen unserer Redaktion zufolge aufgefordert, einen neuen Beschluss zum Jahresabschluss 2014 zu fassen. Die Aufsicht verweist auf Landesrecht, demzufolge der Verwaltungsrat an der Aufstellung von Abschlüssen zu beteiligen sei. Der Sparkassen-Vorstand behält sich vor, gegen die Entscheidung zu klagen. Der Verwaltungsrat will bei einem außerordentlichen Treffen kommende Woche die Basis für einen neuen Beschluss schaffen.

"Mein Angebot steht", sagt Geisel. "Ich werde die Beanstandung zurücknehmen, wenn durch den Jahresabschluss 2015 die Rechtswidrigkeit geheilt wird." Dies sei der Fall, wenn fünf Prozent des planmäßigen Gewinns ausgeschüttet werden und der Träger an der Verwendung von überplanmäßigen Gewinnen beteiligt wird. Dabei gehe es um Augenmaß: "Wird der Plan um fünf Prozent unterschritten, wäre ich dafür, gar nicht auszuschütten."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort