Altstadt/Carlstadt Fußgänger zerbeult bei Streit Wagentür

Altstadt/Carlstadt · 47-Jähriger trat gegen das Auto eines 55-Jährigen, der dicht aufgefahren sein soll.

Ein Vogel, eine zerbeulte Autotür und die Sorge eines Vaters um seine Kinder beschäftigten gestern das Amtsgericht. Angeklagt war ein Fotograf (47) wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, versuchter Nötigung und wegen Körperverletzung. Als Fußgänger auf dem Heimweg vom Einkaufen war er im April 2016 im Feierabendverkehr an der Kasernenstraße nämlich mit einem Autofahrer in Streit geraten. Das kostet ihn jetzt 500 Euro, die er dem Kontrahenten zahlen muss. Im Gegenzug wurde das ganze Verfahren eingestellt - wegen "geringer Schuld".

Mit zwei Kindern (9/10) an der Hand und mit einer schweren Einkaufstüte hatte der Angeklagte damals die Kasernenstraße zur Stoßzeit überquert. Ein Kaufmann (55) steckte derweil mit seinem Auto im Stop-and-go-Verkehr fest, doch der Fotograf und seine Kinder sahen sich durch seine Fahrweise bedrängt, so der Angeklagte gestern. Also habe er dem Autofahrer einen Vogel gezeigt, doch der habe prompt neben ihm angehalten, ihn durchs Beifahrerfenster zur Rede gestellt. "Der hat mich wild beschimpft, meine Kinder kriegten wohl Panik, sind jedenfalls zwischen den Autos über die Straße gelaufen", so der besorgte Vater. Als der Autofahrer dann angeblich noch Gas gab, habe der Angeklagte "im Reflex" gegen das Auto getreten, die hintere Beifahrertür zerbeult. Trotzdem weitergegangen sei er danach aber nur, weil er sich um seine Kinder gesorgt habe, nicht weil er vom Tatort abhauen wollte, so der Angeklagte.

Der Autofahrer dagegen gab sich gestern als Vorzeige-Opfer: Er habe alles richtig gemacht, brav im Berufsverkehr gewartet, doch dann habe der Angeklagte als Fußgänger ihm einen Vogel gezeigt und gegen die Tür getreten. Fast 400 Euro sei der Schaden gewesen, auch habe er für die Reparatur tageweise auf das Auto verzichten müssen. Dass der angeklagte Fotograf den Schaden übernimmt, hatte er schon am Streittag dem Autofahrer schriftlich gegeben. Darauf reduzierte das Gericht also die Sanktion gegen den 47-Jährigen: Er soll dem Autofahrer zur Schadenswiedergutmachung nun 500 Euro überweisen.

(RP)
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