Altstadt Goldgeschäfte bringen 63-Jährigen vor Gericht

Altstadt · Die Aussicht auf glänzende Goldgeschäfte in Ghana hatte einen 63-jährigen Afrikaner offenbar so geblendet, dass er gestern vor dem Amtsgericht antreten musste. Dort wehrte der Mann sich gegen 600 Euro Strafe wegen Unterschlagung, nachdem er 3000 Euro für einen Gold-Ankauf heimlich bei seinem Arbeitgeber aus der Firmenkasse genommen und einem Landsmann in einer Altstadt-Bar übergeben hatte.

Dass der angebliche Goldvermittler hinterher weder das Geld zurückgab noch den versprochenen Gewinn aus dem angeblich glänzenden Geschäft auszahlte, brachte den Angeklagten erst um seinen Job und nun auch um seinen bisher tadellosen Ruf. Doch 600 Euro Strafe zu zahlen, lehnte er ab. Sein Chef wolle auf seine Bestrafung verzichten, hieß es. Doch hatte der Angeklagte nicht nur das Firmengeld (das er eigentlich zur Bank bringen sollte), sondern von einer Frau weitere 2000 Euro in diesen Goldhandel investiert. Vergeblich wies die Richterin darauf hin, dass er mindestens in diesem Punkt wegen Unterschlagung belangt werden könne und eine Strafe von 600 Euro dafür "sehr milde" sei.

Seinen Einspruch gegen die Bestrafung zog der Angeklagte aber nicht zurück, beharrte auf seinem Protest. Da gestern jedoch zwei Zeugen fehlten, musste das Amtsgericht die Verhandlung unterbrechen und will den Prozess demnächst noch einmal von vorne aufrollen.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort