Altstadt Steinewerfer im Schnellverfahren verurteilt

Altstadt · Drei Tage U-Haft und einige Medikamente brachten einen 27-jährigen Steinewerfer zur Ruhe und Einsicht. Für zwei Attacken gegen Glasscheiben der Kunstsammlung am Grabbeplatz wurde er gestern beim Amtsgericht im Schnellverfahren abgeurteilt. 600 Euro Strafe soll er wegen zweifacher Sachbeschädigung zahlen, kam dafür wieder auf freien Fuß. Der von ihm angerichtete Schaden übersteigt die Strafe aber deutlich: Mindestens 2000 Euro muss das K20 aufwenden, um die Scheiben zu ersetzen.

Am 7. und am 13. Juli hatte der Angeklagte laut Geständnis jeweils einen Stein gegen die Glasfassade der Kunstsammlung geschleudert. Beim ersten Versuch hinterließ das Wurfgeschoss ein Loch im Glas. Bei der Wiederholung seiner Tat am Montagmorgen wurde eine andere Scheibe durch den Steinwurf deutlich zerkratzt. Dabei festgenommen und drei Tage später jetzt vor Gericht gestellt, verriet der Angeklagte nur wenig über seine Motive. Er sei eben "aggressiv gewesen", erklärte er, ließ eine psychische Erkrankung anklingen, nannte aber keine Details. Er sei inzwischen auch in einer Klinik gewesen, habe dort Tabletten nehmen müssen, die nun wieder abgesetzt wurden. Jetzt sei er auch nicht mehr aggressiv. Der 27-Jährige ist allerdings schon vorher mehrfach wegen Sachbeschädigungen aufgefallen und verurteilt worden. Weil er zudem keinen festen Wohnsitz hat und nach seiner Festnahme beide Taten zugab, eignete sich sein Fall für die Verhandlung im Schnelldurchgang.

Seit März 2015 setzt die Düsseldorfer Justiz verstärkt auf das beschleunigte Verfahren und hat seitdem rund 70 solcher Fälle abgehandelt. Gegen den Steinewerfer verhängte die Richterin gestern, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Wie die Justiz unter den geschilderten Lebensumständen des 27-Jährigen diesen Betrag eintreiben will, bleibt abzuwarten. Zahlt er die Strafe nicht, könnte er für 60 Tage ersatzweise wieder in Haft genommen werden. Sicher ist nur, dass der Angeklagte in absehbarer Zeit nicht genug Geld aufbringen wird, um auch für die angerichteten Glasschäden aufzukommen.

(wuk)
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