Altstadt Türsteher soll Polizisten beleidigt haben - Freispruch

Altstadt · Zu einem Freispruch für einen Türsteher einer Altstadtdisko kam gestern das Landgericht. Ende 2016 war der 44-Jährige zu 3600 Euro Strafe verurteilt worden, weil er sich einem Polizisten (51) widersetzt, ihn als "dicken Wicht" und "Affe" beleidigt habe.

Doch der Türsteher leugnete das, der Beamte beharrte auf seinen Vorwürfen. Demnach habe eine Vier-Mann-Streife damals die Außengastronomie kontrolliert und an jener Disko die Markise moniert. Dabei soll der Angeklagte den Beamten am Arm gefasst und ihn beleidigt haben. Nur fand das Landgericht heraus, dass sich der Türsteher und der Polizist seit Jahren in Abneigung verbunden sind - und in einer Videoaufnahme kein Angriff auf den Beamten festzustellen war.

(wuk)
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