Benrath Bürgerfragestundein der nächsten Sitzung der BV

Benrath · Die Bezirksvertretung 9 (Wersten, Holthausen, Reisholz, Benrath, Urdenbach, Hassels, Itter, Himmelgeist) bietet zu Beginn der nächsten Sitzung, die am Freitag, 4. November, sein wird, wieder eine Fragestunde für Einwohner zu bezirklichen Anliegen an. Beginn ist um 16 Uhr im Sitzungssaal des Benrather Rathauses, Benrodestraße 46. Fragen zu Angelegenheiten des Stadtbezirks 9, die von der Verwaltung während der Fragestunde beantwortet werden sollen, können noch bis 21. Oktober eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass fristgerecht eingegangene Fragen nur dann zulässig sind, wenn sie keine Wertungen enthalten, kurz gefasst sind und eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung ermöglichen. Die Fragen können per Brief an die Bezirksverwaltungsstelle 9, Benrodestraße 46, 40597 Düsseldorf, oder per E-Mail an bezirksverwaltungsstelle.09@duesseldorf.de gerichtet werden. Fragen ohne Absenderangabe werden nicht behandelt.

Die Bezirksvertretung 9 (Wersten, Holthausen, Reisholz, Benrath, Urdenbach, Hassels, Itter, Himmelgeist) bietet zu Beginn der nächsten Sitzung, die am Freitag, 4. November, sein wird, wieder eine Fragestunde für Einwohner zu bezirklichen Anliegen an. Beginn ist um 16 Uhr im Sitzungssaal des Benrather Rathauses, Benrodestraße 46. Fragen zu Angelegenheiten des Stadtbezirks 9, die von der Verwaltung während der Fragestunde beantwortet werden sollen, können noch bis 21. Oktober eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass fristgerecht eingegangene Fragen nur dann zulässig sind, wenn sie keine Wertungen enthalten, kurz gefasst sind und eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung ermöglichen. Die Fragen können per Brief an die Bezirksverwaltungsstelle 9, Benrodestraße 46, 40597 Düsseldorf, oder per E-Mail an bezirksverwaltungsstelle.09@duesseldorf.de gerichtet werden. Fragen ohne Absenderangabe werden nicht behandelt.

In der Fragestunde trägt der Fragesteller seine Frage kurz vor unddarf bei Bedarf eine Zusatzfrage stellen. Ist ein Fragesteller nicht anwesend, gilt die eingereichte Frage als zurückgezogen. Die Verwaltung beantwortet die Fragen, ohne dass im Anschluss eine Aussprache oder Diskussion in der Bezirksvertretung stattfindet. Die Fraktionen und die Bezirksvertreter, die keiner Fraktion angehören, haben aber das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Ein Anspruch auf schriftliche Beantwortung besteht nicht.

Die Fragestunde soll eine Zeitstunde nicht überschreiten. Fragen, die nach Ablauf der Fragestunde noch nicht behandelt worden sind, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort