Benrath Gericht stellt Prozess ein gegen Wandschmierer

Benrath · Mehr als viereinhalb Jahre nach einer nächtlichen Farbspray-Tour durch Benrath an Altweiber 2013 hat das Landgericht ein Strafverfahren wegen massiver Sachbeschädigungen gegen einen Dachdecker (25) gestern eingestellt. Als Auflage muss er aber 1000 Euro an die Staatskasse zahlen. Damit hat die Strafkammer auf Berufung des Angeklagten ein früheres Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Dort war der Mann Ende 2015 wegen 23 Farbschmierereien in jener Nacht zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden - auch, weil er damals ein Hakenkreuz auf einem Pkw-Anhänger geschmiert haben soll. Das ließ sich jetzt aber nicht mehr halten. Laut Amtsgerichtsurteil hatte er mit roter Farbe das Fortuna-Kürzel "F95" willkürlich auf Autos, an Hauswände, Balkone, mindestens ein Verkehrszeichen, eine Telefonzelle und einen Müllcontainer geschmiert.

Vor dem Landgericht wollte er dazu gestern nichts sagen; er war damals durch einen Anwohner überführt worden. Der Benrather hatte beobachtet, wie sich der Angeklagte vor der Polizei hinter einem Stromkasten zu verstecken versuchte, und hatte die Beamten auf die Spur des 25-Jährigen gebracht. Da der Dachdecker - der einst eine Ausbildung zum Maler und Lackierer abgebrochen hatte - bis zu dieser Tatnacht nicht vorbestraft war, hielt das Landgericht die Bewährungsstrafe nicht mehr für angebracht und bewertete die Schuld des Angeklagten als "gering".

(wuk)
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