Benrath Meliesallee erstmal nicht Teil der Denkmalsatzung

Benrath · Die Anregungen aus den Reihen der Kultur- und Planungspolitiker zu einer Vergrößerung der Denkmalbereichssatzung für den Bereich Benraths, der rund um das Rathaus liegt, um die Meliesallee und die komplette Benrather Schlossallee, hat das Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine Absage erteilt: Die Meliesallee, die mit Solitärbauten bestückt sei, befasse sich mit einem anderen städtebaulichen und historischen Thema als das Gebiet rund um das Rathaus.

 An der Meliesallee stehen schöne Villen.

An der Meliesallee stehen schöne Villen.

Foto: Anne Orthen

Die Melisallee sei bislang noch nicht so umfassend untersucht, dass abgeschätzt werden könnte, ob sie ein eigenständiger Denkmalbereich werden könne, schreibt der LVR in einer Stellungnahme. Die Benrather Schlossallee trenne die beiden Bereiche und sei als Verbindungsstraße in ihrer gesamten Länge zu betrachten. Der Anregung aus der Bezirksvertretung 9, auch das Haus Benrodestraße 37 als erhaltenswert einzustufen, wurde vom LVR hingegen gefolgt. Das Haus Benrodestraße 70 hält die Behörde wegen baulicher Veränderungen jedoch nicht für erhaltenswert.

(rö)
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