Bilk Kühlerfigur verfängt sich in der Waschanlage

Bilk · Ein kurioser Zivilprozess um einen alltäglichen Vorgang begann gestern beim Amtsgericht. Im Frühjahr 2017 war ein Autofahrer mit der Jaguar-S-Type-Limousine seiner Frau in eine Bilker Waschanlage gefahren - und danach betrug der Schaden am Auto mehr als 2500 Euro. Denn eine der Waschbürsten hatte sich in der Kühlerfigur in Form eines springenden Jaguars verheddert, hatte den Wagen daran sogar hochgehoben - bis die kleine Raubkatze auf der Kühlerhaube aus der Verankerung brach, ein Loch in der Aluminiumhaube der Limousine hinterließ. Ob die Waschstraßen-Firma das zahlen muss oder ob die Schuld beim Autofahrer lag, will der Richter in fünf Wochen entscheiden.

Die Betreiberfirma sieht sich nicht in der Verantwortung. So sei die Figur der springenden Wildkatze auf der Kühlerhaube bei Jaguar nicht mal serienmäßig, sondern werde als Anbauteil auf Kundenwunsch installiert. Und auf Warnschildern an der Waschanlage werde betont, dass Anbauteile vor der Wäsche zu entfernen sind. Während das meist auf Antennen, Dachgepäckträger oder Spoiler zutrifft, sei bei Jaguar aber auch die Kühlerfigur als "Anbauteil" zu werten. Außerdem führt die Firma an, dass der Jaguar-Fahrer mit genau diesem Auto im Februar 2017, also wenige Wochen vorher, in dieser Waschstraße gewesen sei - und dass schon dabei die Kühlerfigur sozusagen heruntergewischt worden sei. Man habe dem Kunden das verlorene Bauteil ausgehändigt, Schäden an der Limousine seien nicht entstanden. Doch spätestens seitdem müsse der Kunde "vorgewarnt" gewesen sein, dass eine Raubkatze auf der Haube in der Waschstraße problematisch sei. Und fraglich sei auch, ob der heruntergewischte Jaguar danach sachkundig wieder befestigt wurde. Doch einen solchen Vorfall bestreiten der Fahrer und dessen Frau energisch. Nie zuvor habe es Ärger mit der Kühlerfigur in einer Waschstraße gegeben. Völlig ohne Vorwarnung habe sich die Waschbürste in der Figur verfangen, die schwere Limousine daran sogar nach oben gezogen, bevor ein Wasch-Mitarbeiter per Notstopp die Anlage anhalten konnte. Da jedoch war die Kühlerfigur laut Klage schon aus der Verankerung gerissen, die Motorhaube demoliert. Neben den Kosten dafür fordern die Jaguar-Besitzer weitere 550 Euro für ein Kfz-Gutachten plus einer Pauschale, insgesamt 3084,32 Euro. Ende April will der Richter verkünden, wie es in diesem Streit jetzt weitergeht.

(RP)
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