Landgericht Düsseldorf Rotlicht-Prozess könnte doch noch länger dauern

Düsseltal · Kaum war nach drei Jahren Verhandlungsdauer doch noch Bewegung in den so genannten Rotlicht-Prozess beim Landgericht gekommen, da stockte das Verfahren am Dienstag bereits wieder. Es geht um Erpressung und bandenmäßigen Betrug.

Der Rotlicht-Prozess: Eine Chronik
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Mit einem "Verständigungsvorschlag" hatte das Gericht Ende August angeregt, dass zwei der drei übrig gebliebenen Angeklagten bei Teilgeständnissen mit Haftstrafen von maximal viereinhalb Jahren rechnen, sich damit nach fast 250 Prozessterminen aus dem Mammutverfahren ausklinken könnten. Gestern erklärte sich die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Lösung grundsätzlich einverstanden, aber die Verteidiger der beiden Angeklagten äußerten Bedenken. Erst am Donnterstag, wenn der Prozess fortgesetzt wird, soll das weitere Vorgehen geklärt werden.

Rotlicht-Razzia Düsseldorf – die Beweismittel
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Foto: dpa, Daniel Naupold

Seit Mitte 2013 wird hier über die Anklage wegen Erpressung und bandenmäßigen Betruges verhandelt. Einem Bordell-Betreiber (51) und zunächst sieben seiner ehemaligen Mitarbeiter wurde angelastet, in (inzwischen behördlich geschlossenen) Etablissements an der Rethelstraße und in einem Erotik-Hotel in Bahnhofsnähe 27 solvente Bordellbesucher mit Drogen, K.-O.-Tropfen oder Alkohol außer Gefecht gesetzt, deren Kreditkarten dann aber ohne jede Gegenleistung bis ans Limit belastet zu haben. Keiner der anfangs acht Angeklagten hatte sich dazu bisher vor Gericht geäußert.

Aus diversen Gründen mussten die Verfahren gegen fünf Angeklagte inzwischen aber abgetrennt werden, eine der Bardamen wurde sogar freigesprochen. Übrig geblieben sind daher nur der Bordell-Chef und zwei seiner engsten Mitarbeiter (33/34). Ob die beiden jungen Männer jetzt aber (Teil-)Geständnisse ablegen, wurde am Dienstag erneut diskutiert. Einer der Verteidiger rügte, dass die Kammer ausdrücklich keine Freilassung der beiden Angeklagten aus der U-Haft in Aussicht gestellt hatte - auch bei Geständnissen nicht. Der vorsitzende Richter begründete das damit, dass die Kammer eine "Gefahr falscher Geständnisse" vermeiden wolle: Immerhin sei für die beiden inhaftierten Angeklagten "die Versuchung groß, auf Teufel-komm-raus aus der U-Haft freizukommen". D

as Gericht werde allerdings bei Aussagen der beiden "immer wieder prüfen", ob die Gründe für ihre Unterbringung in der U-Haft noch gegeben oder verhältnismäßig sind. Wie es jetzt konkret weiter geht, wollen die Anwälte mit diesen beiden Angeklagten bis morgen klären. Der ebenfalls inhaftierte Bordell-Betreiber hat eine Bereitschaft zu einer Aussage bisher nicht erkennen lassen.

(RP)
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