Düsseldorf Eislaufen in der Kämpe künftig erlaubt

Düsseldorf · Urdenbach/Benrath (rö) Beim Blick aufs knospende Grün liegt derzeit nichts ferner als mit Eis überzogene Teiche und Wiesen. Doch der nächste Winter kommt bestimmt. Und wenn dann vor dem Frost wieder Hochwasser in die Urdenbacher Kämpen läuft und anschließend bei Minustemperaturen gefriert, dann dürfen Jung und Alt wie früher ungestraft ihre Schlittschuhe schnüren und loslaufen.

 Peter Preuß.

Peter Preuß.

Foto: Gabriel

Denn Oberbürgermeister Dirk Elbers hat persönlich Peter Preuß, bis zur Auflösung des Parlamentes Landtagsabgeordneter und derzeit Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, auf dessen Anfrage geantwortet, warum der städtische Ordnungsdienst (OSD) Ende Januar, Anfang Februar die Eisläufer von den Wiesen in den Urdenbacher Kämpen verwies. Einsatzkräfte des OSD seien im Rahmen ihrer Aufgabenwahrung grundsätzlich angewiesen, das Betreten von Eisflächen zu unterbinden, ohne aber Verwarn- oder Bußgelder zu erheben, unterstrich Elbers.

Allerdings habe die Untere Landschaftsbehörde auf Anfrage bestätigt, dass "ein Tolerieren des Eislaufens in den zugefrorenen Überschwemmungsgebieten auch in naturschutzrechtlicher Hinsicht zu dieser Jahreszeit und bei gefrorenem Boden unbedenklich ist" und damit ein Unbedenklichkeitsattest ausgestellt. Bereits am zweiten Eislaufwochenende sei es in den Kämpen zu keinen vergleichbaren Einsätzen des OSD in Urdenbach mehr gekommen, schreibt Elbers in dem Brief an Peter Preuß: "Ich teile Ihre Ansicht, dass ein bei den hiesigen klimatischen Verhältnissen seltenes Wintervergnügen toleriert werden kann, soweit dies nach objektiven Maßstäben nicht mit Gefahren verbunden ist." Er, so Elbers, bitte um Verständnis, dass von den Einsatzkräften, die in den Sommermonaten einer massiven Erwartungshaltung hinsichtlich Kontrollen und Schutz dieses Naturschutzgebietes ausgesetzt seien, eine solche ad-hoc-Beurteiligung nicht erwartet werden konnte und der OSD daher im Rahmen bestehender Anweisungen handelte.

Ob diese Regelung künftig auch für den Benrather Spiegelweiher gelte oder ob dort eventuell die Möglichkeit bestehe, dem Beispiel anderer Städte zu folgen und für eine Eisfläche eine offizielle Freigabe zum Betreten zu erteilen, sei noch nicht abschließend geklärt, informierte der OB den Landespolitiker.

(RP)
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