Gerresheim Immer Streit um die Erhaltungssatzung

Gerresheim · An der Hahnenfurther Straße in Ludenberg gescheitert, an der Dreifaltigkeitsstraße mit knapper Mehrheit beschlossen: In der Bezirksvertretung 7 ist der Schutz von Straßen und Gebieten wiederholt ein brisantes Thema.

 Die Art-Deco-Häuser an der Metzkauser und der Schwarzbachstraße haben den für eine Erhaltungssatzung erforderlichen Ensemble-Charakter. Bestandteil davon sind auch die Gaslaternen.

Die Art-Deco-Häuser an der Metzkauser und der Schwarzbachstraße haben den für eine Erhaltungssatzung erforderlichen Ensemble-Charakter. Bestandteil davon sind auch die Gaslaternen.

Foto: Hans-Jürgen Bauer

Es geht um den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets: Die Diskussion über Erhaltungssatzungen ist in der Bezirksvertretung 7 eine sehr beliebte. Die Streitgespräche, ob man zum Beispiel an der Hahnenfurther Straße in Ludenberg einem privaten Bauherren bei der Wahl seiner Dachform, die nicht der der übrigen Häuser auf der Straße entsprach, mit der Aufstellung einer entsprechenden Satzung nicht Einhalt gebieten sollte, waren abendfüllend - wie sich herausstellen sollte, aber überflüssig: Die Planungsamtschefin Ruth Orzessek-Kruppa lehnte das Ansinnen der Stadteilpolitiker ab, zu klein und unbedeutend sei die Straße, zu groß seien die Veränderungen, die bereits an den Häusern vorgenommen wurden.

 Für das pastellgelbe Haus an der Dreifaltigkeitsstraße 4 liegt ein Abbruchantrag vor. Ein einheitliches Bild bietet die Straße nicht.

Für das pastellgelbe Haus an der Dreifaltigkeitsstraße 4 liegt ein Abbruchantrag vor. Ein einheitliches Bild bietet die Straße nicht.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Ähnlich kontrovers gestaltete sich die jüngste Sitzung. Diesmal ging es darum, das Gebiet nördlich der Gustav-Adolf-Kirche zwischen Dreifaltigkeits- und Hardenbergstraße durch eine Erhaltungssatzung quasi unter Schutz zu stellen. Dort befinden sich viele mehrgeschossige Wohnhäuser aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts, die eine weitgehend einheitliche bauhistorische Siedlungsstruktur aufweisen würden, wie die Verwaltung in einer entsprechenden Beschlussvorlage ausführte. Den Stein ins Rollen brachte der Abbruchantrag für das Haus an der Dreifaltigkeitsstraße 4, das wunderbare Elemente des Reformstils aufweist.

Nun hat auch in der Bezirksvertretung prinzipiell niemand etwas dagegen, baukulturelles Erbe zu erhalten. Doch macht die Aufstellung einer Erhaltungssatzung, um eben dieses zu verhindern, Sinn, wenn im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte bereits die eine oder andere Bausünde begangen wurde und der Eindruck eines Ensembles ohnehin nicht mehr gegeben ist? So argumentierten die Kritiker einer Satzung (und untermauerten dies mit Fotos hässlicher Häuser), während die Befürworter (die Fotos von hübschen Häusern zeigten) betonten, man müsse doch wenigstens das schützen, was noch da ist. Und wie sieht es eigentlich mit energetischen Maßnahmen wie Wärmedämmungen an Häusern aus, die derart unter Schutz stehen? Sei noch erlaubt, erklärte eine Expertin der Verwaltung. Wie man denn die hohen Ziele der Stadt, neuen Wohnraum zu schaffen, erreichen soll, wenn Verfahren in die Endlosigkeit gezogen und Investoren mit immer höheren Auflagen ausgebremst würden, fragte Julian Deterding (FDP). Schweigen im Raum. Dennoch setzten sich die Befürworter am Ende in einer parteiübergreifenden Abstimmung mit 10:8-Stimmen durch, der entsprechende Entwurf einer Erhaltungssatzung für das Gebiet in Gerresheim wird nun im Planungsausschuss beraten.

Dass eine Erhaltungssatzung auf jeden Fall Sinn machen kann, zeigt ein anderes Beispiel in Gerresheim. An der Metzkauser Straße und der sich anschließenden Schwarzbachstraße gibt es eine solche. Dort stehen wunderschöne kleine Häuser im Art-Deco-Stil, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit oft auch von Kunst- und Architekturstudenten begutachtet werden.

Die SPD wollte vor diesem Hintergrund in einer Anfrage nicht nur von der Verwaltung wissen, welche architektonische Bedeutung sie der Straße beimesse, sondern vor allem inwieweit es für den Erhalt des Gesamteindrucks wichtig sei, dass die Gaslaternen in der Straße bleiben. Die Antwort dürfte dem Urheber der Anfrage gefallen haben: "Bei der Metzkauser Straße handelt es sich um einen absehbaren Erhaltungsbereich für die Gasbeleuchtung entsprechend der bisherigen Kriterien-Festlegung." Eine Entscheidung soll Ende Sommer fallen.

(RP)
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