Prozess in Düsseldorf Junge Kollegin in Restaurant vergewaltigt - Bewährungsstrafe

Grafenberg · Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat das Amtsgericht am Donnerstag einen Mitarbeiter eines Schnellrestaurants in Düsseldorf-Grafenberg verurteilt. Er soll eine 17 Jahre alte Kollegin sexuell missbraucht haben.

Zudem muss der Verurteilte der Aushilfe in Raten nun 12.000 Euro Entschädigung zahlen. Nur unter dieser Auflage blieb der Familienvater von einer Haftstrafe verschont. Im Prozess gab er zu, sich beim Schichtwechsel in den Damen-Umkleideraum gedrängt und die 17-Jährige sexuell missbraucht zu haben.

Als dem Mädchen die Flucht in einen Pausenraum gelang, hat der 36-Jährige sein Opfer laut Geständnis verfolgt, die 17-Jährige weiter sexuell bedrängt, ihr erneut in die Hose gegriffen. Die Aushilfe hat kurz danach ihren Job verloren, während der Angeklagte bis heute im Betrieb arbeitet. Von seinem Verdienst muss er dem Opfer in den nächsten 60 Monaten aber je 200 Euro zahlen. Das Urteil entsprach dem Antrag des Staatsanwalts.

Das Gericht entschied, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, weil der Angeklagte gestanden hat und nicht vorbestraft war. Die Entschädigung von 12.000 Euro fällt vergleichsweise hoch aus, üblich sind Entschädigungszahlungen in drei- oder vierstelliger Höhe. Sollte der Mann eine der Auflagen des Gerichts verletzen, muss er die Haftstrafe antreten.

Juristisch gesehen liegt eine Vergewaltigung vor, wenn besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Dazu zählt insbesondere das Eindringen in den Körper. Es muss nicht unbedingt zum Geschlechtsverkehr kommen, damit im juristischen Sinne eine Vergewaltigung vorliegt.

(wuk)
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