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Holthausen Stadt stoppt Baumfällarbeiten am Trippelsberg

Holthausen · Aus "formalen Gründen" will die Verwaltung die fraktionsübergreifende Anfrage der Bezirkspolitiker für die Sitzung nicht zulassen.

Der Protest der Baumschützer hat Erfolg - wenn auch nur vorübergehend. Die Stadt hat die Baumfällarbeiten auf dem Areal Am Trippelsberg 100 vorläufig gestoppt. Dort soll auf dem Gelände, das vor dem Verkauf an die Firma "Log-Port" aus Langenfeld der Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz gehörte, eine 20.000 Quadratmeter große Logistikhalle gebaut werden. Unmittelbar nachdem die Bezirksregierung die ablehnende Entscheidung der Düsseldorfer Ratspolitik Ende Februar aufgehoben hatte, waren dort die Kettensägen angeworfen worden. Auf Anfrage unserer Redaktion beim neuen Eigentümer hatte es am Freitag noch geheißen, dass man davon ausgehen könne, dass keine Bäume gefällt würden, wenn keine Fällgenehmigung vorläge.

Doch die liegt aktuell wohl tatsächlich noch nicht vor; deswegen hat die Stadt die Arbeiten jetzt erstmal gestoppt. Sie dürfen nun erst nach Erteilung einer Baugenehmigung fortgesetzt werden. Dabei weist die Verwaltung in ihrer Stellungnahme allerdings auch daraufhin, dass sie von der Sachlage davon ausgeht, dass ein Anspruch auf Erteilung sowohl der Bau- als auch der Fällgenehmigung vorläge. "Zur Beurteilung des Fällantrages wurde vom Gartenamt ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag verlangt und vom Bauherrn vorgelegt. Aus dem Fachbeitrag ergaben sich keine artenschutzrechtlichen Hinderungsgründe, aber Auflagen und Hinweise zum Vorgehen. Nach dem 1. März ist eine Rodung nur unter fachgutachterlicher Begleitung zulässig. Diese ist laut schriftlicher Bestätigung des Bauherrn erfolgt und wird dokumentiert. Ein Fachgutachter wird demnach mit Beginn der Fällarbeiten vor Ort sein."

Sowohl die Bürgerinitiative Hafenalarm als auch die Baumschutzgruppe Düsseldorf hatten dagegen protestiert, dass die ersten Bäume schon gefällt worden sind, bevor die Rechtsmittelfrist gegen den Bescheid der Bezirksregierung endete. Das ist wegen des Feiertags am Ostermontag, am Dienstag, 3. April.

Da der Vorbescheid über den Umweg der Bezirksregierung positiv beschieden wurde, kann die Bauverwaltung ohne eine weitere Befassung der Politik eine Baugenehmigung erteilen. Allerdings könnte eine Klage gegen die Entscheidung der Bezirksregierung diese gegebenenfalls verzögern.

Wer überhaupt gegen den Bescheid der Bezirksregierung klagen könnte, diese Frage wollten die Bezirksvertreter für ihre Sitzung am Freitag von der Verwaltung beantwortet haben. Doch die noch weitere Punkte fassende Anfrage - etwa zum Brutschutz - hat die Bezirksverwaltungsstelle "aus formellen Gründen für unzulässig erklärt", wie es in einer Information an die BV-Vertreter heißt: Anfragen aus aktuellem Anlass seien nach der Gemeindeordnung explizit für die Bezirksvertretungen ausgeschlossen, heißt es in der Begründung.

(rö)
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