Schloss Kalkum Düsseldorfer Wasserschloss steht zum Verkauf

Düsseldorf · Das Wasserschloss Kalkum in Düsseldorf steht seit einiger Zeit leer. Nun soll es einen neuen Besitzer finden. Der Landesbetrieb hat ein Bieterverfahren gestartet. Hier sind die Eckdaten.

Düsseldorf: Das ist das Schloss Kalkum
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Das ist das Schloss Kalkum in Düsseldorf

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Foto: Thomas Rath, Luftbild Ruhr

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) hat den Verkauf des Schlosses gestartet. Bis zum 16. Februar 2018 können Investoren ihre Angebote abgeben. Die Anbieter stellen sich eine gemischte Nutzung mit Wohnungen, Büros und kulturellen Angeboten vor. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Wann wurde das Schloss gebaut?

Seine heutige, barocke Form erhielt Schloss Kalkum im 18. und 19. Jahrhundert. Die Ursprünge gehen jedoch bis auf die erstmalige Erwähnung im 9. Jahrhundert zurück. 9300 Quadratmeter Nutzfläche hat das Schloss, das Grundstück ist knapp 90.000 Quadratmeter groß.

  1. Wie wurde das Schloss bisher genutzt?

Das Land NRW richtete 1962 in dem einzigen Wasserschloss von Düsseldorf ein Archiv ein. Nach dem Umzug des Archivs 2014 nach Duisburg hatte das Land keine weitere Verwendung mehr für das Barockschloss, das seitdem leer steht und dennoch hohe Kosten verursacht. Bereits 1,3 Millionen Euro wurden im vergangenen Jahr in die Dachsanierung investiert. Die gleiche Summe soll in diesem und im Jahr 2018 für die Fassadensanierung eingesetzt werden, damit das Gebäude wieder wind- und wetterfest wird und die Bausubstanz nicht weiter leidet.

  1. Was ist das Schloss wert?

Der Verkaufspreis richtet sich nach der geplanten Nutzung und dem Sanierungsbedarf. Immobilienexperten gehen von einem Wert zwischen 14 und 28 Millionen Euro aus. Der BLB will bestmöglich verkaufen, macht den Kalkumer Vereinen und Institutionen jedoch Zugeständnisse. Details stehen im Verkaufsexposé.

  1. Was sind die Herausforderungen durch den Denkmalschutz?

Möglichkeiten zur Lockerung des Denkmalschutzes, ohne den äußeren Baukörper dabei zu tangieren, sind dem BLB nicht bekannt. Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat dies schon vor Monaten angeregt, um eine wirtschaftlich attraktive Nutzung zu ermöglichen. Die denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse können aber nur von der Unteren Denkmalbehörde auf konkrete Anfragen zu neuen Nutzungen erteilt werden. Neue Fenster beispielsweise oder die Umgestaltung der Repräsentativräume im Erdgeschoss des Südflügels sind deshalb bislang nicht erlaubt, was die Suche nach einem Käufer erschweren dürfte. Allerdings dürfte ein neuer Besitzer vorhandene Bauteile, wie die Betondecken, in der Regel im Gebäude lassen.

  1. Was bleibt öffentlich?

Ein Teil des Schlosses muss der Öffentlichkeit zugängig bleiben: Der südwestliche Eckbereich des Schlosses mit historischen Sälen und der Innenhof bleiben für öffentliche Veranstaltungen wie Martinsfeste und Schlosskonzerte zugänglich. Auch der Schlosspark wird den Bürgern dauerhaft offen stehen. Das geht aus der Mitteilung des BLB hervor.

  1. Kann die Stadt mitreden?

Investoren müssen ihre Konzepte mit dem Denkmalschutz und der Stadtverwaltung abstimmen. Das mehrstufige Verkaufsverfahren sieht deshalb vor, dass Bieter ihre Nutzungsidee mit der Stadt abstimmen sollen. Möglich ist vieles. "Es könnte zum Beispiel eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Arbeiten und Kultur entstehen", sagt Noemi David, Leiterin An- und Verkauf beim BLB.

(bra/ujr/heif)
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