Niederkassel Wasser von Balkon auf Grill gegossen

Niederkassel · Frau löste Verdampfung aus: Nachbar erlitt schwere Verbrennungen.

Ein Dauerstreit um die Grillfreuden eines Nachbarn gipfelt beim Amtsgericht jetzt in einer Anklage gegen eine 52-jährige Anwohnerin aus Niederkassel. Die Frau hatte beim Amtsgericht sogar eine gerichtliche Verfügung erwirkt, wonach ihr Nachbar in der darunter liegenden Wohnung keinen Holzkohlegrill mehr verwenden durfte. Als der Mann (55) einen Gasgrill nutzte, soll die Frau jedoch kurzerhand Wasser von ihrem Balkon hinunter gegossen, damit eine explosionsartige Verdampfung ausgelöst und dem Nachbarn so erhebliche Verbrennungen zugefügt haben. Die Anklage, über die Ende August verhandelt wird, lautet nun auf gefährliche Körperverletzung.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe die Frau die Verletzung ihres Nachbarn im Juli 2016 in Kauf genommen, als sie angeblich aus Ärger über das Grillen des Mitbewohners ohne weitere Vorwarnung abends Wasser von oben auf dessen Rost geschüttet habe. Doch die Angeklagte bestreitet nicht nur das. Sie gab im Vorfeld der Gerichtsverhandlung sogar an, der Wasserguss sei nicht von ihr gekommen, denn sie sei an jenem Abend nicht mal zuhause gewesen. Fakt ist allerdings: Durch den kalten Guss von oben und die explosionsartige Verdampfung des Wassers auf dem heißen Grill erlitt der 55-jährige Nachbar damals etliche Verbrennungen an den Unterarmen, Oberschenkeln und an den Füßen.

Der gerichtserfahrene Brandgutachter Christoph Winter geht anhand der Anklage davon aus, dass diese Verletzungen des Anwohners wohl nicht durch den plötzlich aufsteigenden Wasserdampf verursacht wurden, sondern dass es sich um eine "klassische Fettexplosion" gehandelt haben könnte. Speziell bei Gasgrills werde das deutlich über hundert Grad Celsius erhitzte Fett meist in einer Auffangschale gesammelt - und wenn darauf Wasser gekippt wird, dehnt sich das Wasser laut Winter "auf das 1700-fache seines Volumens aus".

Mit der gefährlichen Folge, dass das ganze heiße Fett und Öl in Tröpfchenform in jenem Dampf mitgerissen wird und zu erheblichen Hautverbrennungen führen könne. Ein Kohlegrill sei in solchen Fällen vergleichsweise sogar sicherer, so Brandexperte Winter, weil dort das Grillfett meist in die Glut tropft und direkt verbrennt. Bei einem plötzlichen Wasserguss auf einen heißen Kohlegrill könnte sich allenfalls noch heißes Fett oder Öl, das sich direkt auf dem Grillgut befindet, mit dem Wasserdampf verbreiten. Doch ob der Angeklagten (oder einem ganz anderen Bewohner dieses Hauses) diese gesteigerte Verbrennungs-Gefahr bei Gasgrills bewusst gewesen sein könnte, wird beim Prozess am 31. August die Amtsrichterin zu klären haben.

(RP)
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