Reisholz Großer Schaden nach Raucherpause

Reisholz · 44-Jähriger steht wegen fahrlässiger Brandstiftung vor Gericht.

70.000 Euro Sachschaden und eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die tagelang ihre Wohnung in Reisholz nicht nutzen konnte - das war das Ergebnis einer Raucherpause vom Mai 2015. Gestern wurde ein Handwerker (44) wegen fahrlässiger Brandstiftung beim Amtsgericht angeklagt, weil er auf dem Balkon eine Zigarette gepafft hatte. Doch zu einer Verurteilung kam es nicht, der Handwerker musste sogar freigesprochen werden. Unklar blieb, ob der Brand wirklich durch seine Kippe ausgelöst worden war.

Der Angeklagte hatte das gleich energisch bestritten. Er sei viel Jahre lang "am Bau" tätig und wisse, "wie man eine Zigarette ausmacht". Da es auf dem Balkon keinen Aschenbecher gab, habe er einen Schraubenkarton nass gemacht und dort seine Kippe entsorgt. Doch als wenig später ein Freund als Helfer dazukam, wollte dieser vom Angeklagten erst eine Zigarette haben - und legte dann ebenfalls auf dem Balkon seine Raucherpause ein.

Welche der beiden Kippen nun dazu geführt hat, dass erst die Balkonmöbel Feuer fingen, dann der Rahmen der Balkontür und zuletzt noch das Fenster des Kinderzimmers - das war nicht sicher zu klären. Fest steht nur: Wegen der Rußentwicklung und des Brandrauchs war die Wohnung zeitweise unbewohnbar. Da aber dem Angeklagten die Schuld nicht sicher nachzuweisen war, plädierte nun auch der Staatsanwalt für Freispruch. Dem folgte der Richter in seinem Urteil.

Wer für den Sachschaden aufkommt, muss der Hausbesitzer in einer gesonderten Zivilklage gegen die zwei rauchenden Handwerker klären lassen.

(wuk)
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