Stadtmitte Gericht vertagt Christbaum-Prozess

Stadtmitte · Im Sommer 2018 sollen Zeugen zum Weihnachtsbaum-Unfall befragt werden.

Der Streit um einen 2013 gleich zweimal umgefallenen Christbaum an der Kö wird frühestens im kommenden Jahr entschieden. Das teilte gestern das Landgericht im Zivilprozess zwischen einer Versicherung und der Stadt mit. Die Versicherung hatte einer Kurierfahrerin damals fast 17.000 Euro für Verletzungen durch einen Arbeitsunfall erstattet, nachdem die Frau an Heiligabend vor vier Jahren durch das Umkippen der sechs Meter hohen Tanne verletzt wurde, monatelang nicht arbeitsfähig war. Dieses Geld will die Versicherung jetzt von der Stadt zurück. Doch erst im Spätsommer 2018 sollen, so das Gericht, noch vier Zeugen zu dem Fall gehört werden.

Für die Anwohner, Flaneure und Geschäftsleute rund um die Kö war die prächtig geschmückte Sechs-Meter-Tanne damals ein Hingucker. Ende November aufgestellt von Stadt-Mitarbeitern, fiel der Baum am 5. Dezember erstmals zur Seite. Verletzt wurde niemand. Doch beim zweiten Umkippen an Heiligabend rund drei Wochen später wurde die Kurierfahrerin getroffen, erlitt einen Verrenkungsbruch des Wadenbeins, zudem wurde ihr Sprunggelenk beschädigt. Die Berufsgenossenschaft erkannte das als Arbeitsunfall an, die Versicherung erstattete dem Baumfall-Opfer einen Gesamtschaden von 16.094 Euro.

Doch die Stadt sieht sich nicht in der Verantwortung. Schon gar nicht für den zweiten Umfaller des Baumes, denn wer die Tanne nach dem ersten Umkippen wieder aufgestellt hat, sei rätselhaft. Mitarbeiter des städtischen Gartenamtes seien es nicht gewesen, so der Stadt-Anwalt zu Prozessbeginn vor zwei Monaten. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wie von der klagenden Versicherung behauptet, könne also nicht vorliegen. Der erste Umfaller der Tanne könne ja genauso gut durch zu üppige Dekoration verursacht worden sein - oder durch starke Winterwinde, wie sie damals herrschten, also durch "höhere Gewalt". Fakt ist: An Heiligabend 2013 herrschten in der Stadt Windgeschwindigkeiten von rund 70 km/h. Und dafür war die kippelige Tanne offenbar nicht sachgerecht genug verankert gewesen.

Ob das die Schuld der Stadt war, will das Landgericht durch die Vernehmung von zwei Stadtmitarbeitern klären, durch Anhörung eines Anwohners sowie durch Befragung eines Passanten - und zwar Ende August 2018. Also rechtzeitig vor Beginn der übernächsten Adventszeit.

(RP)
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