Stadtmitte Ordnungsamt überprüft Spielhallen

Stadtmitte · An der Kölner Straße beschweren sich Anwohner über Dreck und Lärm.

Der CDU in der Bezirksvertretung 1 sind die Spielhallen an der Kölner Straße 37 und 39 sowie 28 und 30 nicht ganz geheuer, zumindest aber fühlte sich die Partei verpflichtet, nachzuhaken, als Anwohner den Politikern von Lärm und Verschmutzungen berichteten. Auch reguläre Parkplätze würden von den Besuchern dieser Etablissements regelmäßig zugestellt. Als ein Nachbar die Spielhallen-Gäste direkt auf die Missstände angesprochen hätte, sei er mit Beschimpfungen bedacht worden.

"Frauen trauen sich an den besagten Häusern nicht mehr vorbei", heißt es in der Anfrage der CDU an die Verwaltung, in der konkret folgende Fragen gestellt wurden: Sind die Spielhallen in den besagten Häusern an der Kölner Straße überhaupt baurechtlich genehmigt? Und: Liegen dem Ordnungsamt Beschwerden, zum Beispiel wegen Lärmbelästigung, vor? Darauf wollte die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Sabine Schmidt Antworten haben.

Ganz so einfach tat sich das Ordnungsamt offensichtlich nicht damit, eine entsprechende Stellungnahme zu formulieren, denn es musste differenziert werden. Für das Gebäude an der Kölner Straße 30 sei 2010 der Antrag auf eine Nutzungsänderung in eine Spielhalle mit über 100 Quadratmetern Fläche abgelehnt worden. Im Rahmen einer Klage des Antragstellers habe das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass bei einer Reduzierung der Nutzfläche auf unter 100 Quadratmeter eine Genehmigung erteilt werden müsse. "Dies war nach dem damals gültigen Bebauungsplan zulässig. Daher musste in 2011 eine Genehmigung für eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von exakt 96 Quadratmeter erteilt werden", heißt es in der Mitteilung der Verwaltung.

Bezüglich der Gebäude Kölner Straße 37 und 39 sei bereits ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen den Betreiber wegen der Einrichtung einer unzulässigen Wettannahmestelle eingeleitet worden. Für die Kölner Straße 28 schließlich sei als Nutzung lediglich "Gaststätte" genehmigt worden. "In einem aktuellen Ortstermin wurde diese Nutzung überprüft und bestätigt", erklärt die Verwaltung.

Bezüglich möglicher Beschwerden wegen Lärmbelästigung heißt es, dass der Spielhallenbetrieb im Haus Kölner Straße 30 völlig unauffällig sei, Beschwerden würden hier nicht vorliegen.

Eine Beschwerde sei aber im Zusammenhang mit den Häusern Kölner Straße 28, 37 und 39 Ende September eingegangen. Ein Anwohner habe beanstandet, dass sich auf dem Gehweg vor den Betrieben auch weit nach 22 Uhr regelmäßig Gäste aufhalten und durch lautstarke Unterhaltungen die Nachtruhe stören würden. "Mehrere Kontrollen durch den Ordnungs- und Servicedienst konnten die Beschwerde bisher jedoch nicht bestätigen", lässt die Verwaltung abschließend ausrichten.

(RP)
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