Unterrath Bürger klagen erfolgreich gegen Stadt

Unterrath · Erst die Arbeit, dann die Rechnung. An dieses Prinzip hat das Verwaltungsgericht gestern die Stadt erinnert und den Klagen von acht Anwohnern der Hoferhofstraße in Unterrath stattgegeben. Nach einem Sammeltermin, bei dem diese Klagen gegen die Stadt verhandelt wurden, entschied die 12. Kammer, dass die Anwohner für straßenbauliche Maßnahmen erst zur Kasse gebeten werden dürfen, wenn sämtliche Arbeiten abgeschlossen sind. Das ist aktuell an der Hoferhofstraße aber nicht der Fall.

Also müssen die Kläger derzeit nicht die geforderten Straßenbaubeiträge entrichten. Für Ausbauarbeiten zwischen 2010 und 2012 sollten die Anwohner nach dem Kommunalabgabengesetz im Schnitt 600 bis 800 Euro als Straßenbaubeiträge zahlen. Laut Planung sollte die Fahrbahndecke in drei Bauabschnitten erneuert werden - mit Ausnahme eines noch gut erhaltenen Mittelstücks. Doch ein größerer Abschnitt zur Unterrather Straße hin ist entgegen der städtischen Planung bisher noch nicht ausgebaut worden.

Damit gilt das Bauprogramm als "noch nicht vollständig verwirklicht", eine Beitragspflicht für die Anwohner ist daher noch nicht entstanden, urteilte das Verwaltungsgericht gestern. Im konkreten Fall kamen die Rechnungen also offenbar schneller, als die Arbeiten am Projekt abgeschlossen werden konnte. Nach dem Kommunalabgabengesetz ist grundsätzlich zwar auch eine "Kostenspaltung" möglich, aber nur, wenn zum Beispiel erst die Fahrbahn, dann die Beleuchtung und zuletzt das Kanalsystem erneuert würde.

Bei einheitlichen Maßnahmen, wie hier der Erneuerung der Fahrbahndecke, ist eine solche Kostenspaltung jedoch nicht zulässig. Die Stadt kann gegen diese Urteile jetzt noch die Zulassung der Berufung beantragen. Dafür wäre dann das Oberverwaltungsgericht in Münster zuständig.

(wuk)
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