Vennhausen Hundebesitzer verprügelt: Bewährungsstrafe

Vennhausen · 1500 Euro Schmerzensgeld muss ein Familienvater einem Hundehalter nach einem Streit in einer Tiefgarage an der Vennhauser Allee jetzt zahlen. So urteilte gestern eine Amtsrichterin und verhängte gegen den Angeklagten (42) zudem sieben Monate Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Mann hatte bis zuletzt bestritten, Ende 2016 den Halter eines Dackel-Pudel-Mischlings mit einem Gegenstand massiv und mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben - nur, weil dessen Hund die Kleinfamilie des Angeklagten in der dunklen Tiefgarage kurz angebellt hatte. Nach Version des Angeklagten, dessen Frau damals schwanger war, soll der Hund nicht angeleint gewesen, soll ihn und seine Familie erheblich bedroht haben.

Doch dem ist die Richterin nicht gefolgt. Sie hielt es für "nicht entschuldbar, wegen eines kleinen Hundes so über zu reagieren", auch wenn die Frau des Angeklagten damals in anderen Umständen war. Ob der Angeklagte mit einem Schlüsselbund auf den Tierhalter (58) eingeprügelt hatte, konnte ein Rechtsmediziner nicht sicher klären. Der Experte ging aber von etlichen Schlägen aus. Die Richterin stufte die Aussage des Opfers als "glaubwürdig" ein.

(wuk)
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