Wersten Nach 79 Jahren sollen Anwohner für Baustelle zahlen

Wersten · Der Stadt droht vor dem Verwaltungsgericht demnächst womöglich die nächste Prozessniederlage. 79 Jahre nach der Verlegung eines Straßenbelags in Wersten haben zwei Anwohner der Straße Auf'm Rott Klagen gegen die Stadt erhoben.

Als Erschließungsbeitrag sollten die Kläger laut Kostenbescheid je rund 10.000 Euro zahlen. In einem ähnlichen Streit in einem anderen Stadtteil unterlag die Stadt erst vor wenigen Tagen vor Gericht. Der Prozess um die Auf'm-Rott-Klagen ist für den 28. Juli vorgesehen.

Grundstückseigentümer müssen für straßenbauliche Maßnahmen grundsätzlich Erschließungsbeiträge an die Stadt leisten. Diese Pflicht gilt aber erst, sobald die Maßnahme endgültig beendet ist, die Arbeiten also abgeschlossen sind. Dass jetzt aber sogar Beiträge für Leistungen eingefordert werden, die aus dem Jahr 1937 stammen, also fast 80 Jahre zurückliegen, machte die Kläger Auf'm Rott stutzig. Dort sei 1937 erstmals eine Teersplitt-Einstreu-decke aufgetragen worden. 1956 kamen dann Beleuchtungsanlagen dazu, zwischen 1977 und 1979 wurde ein "Mischwasser-Kanal" errichtet. 2009/2010 waren Gehwege Auf'm Rott fertiggestellt sowie Verkehrsgrün angelegt. Kurios ist nicht nur, dass die Stadt für den jetzt erhobenen Erschließungsbeitrag die damaligen Kosten von 1937 für die Fahrbahndecke aufwändig umsetzen. Mehr noch: Sie musste von der damals gültigen Reichsmark auf den aktuellen Euro-Kurs umrechnen.

Ebenfalls kurios - finden zumindest die Kläger - dass sie von der Stadt jetzt noch einen weiteren Bescheid für einen Straßen-Ausbau-Beitrag für Erneuerungen und Verbesserungen erhalten haben. Darin enthalten sind neben den Kosten für Umbauten der Straßenlaternen von Gas auf Strom und für den Einbau zusätzlicher Straßenlaternen auch die Kosten für eine Erneuerung der Fahrbahn.

Also greifen die Kläger vor dem Verwaltungsgericht demnächst beide Beitrags-Bescheide der Stadt in einem Verhandlungstermin an. (28.7, 10 Uhr, Raum 235)

(wuk)
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