Wersten Werstener Zaun-Streit geht in die nächste Runde

Wersten · Wann ist ein Zaun noch ein Zaun - und ab wann hat ein Zaun seine Funktion so vollständig eingebüßt, dass er nicht mehr reparabel ist, sondern erneuert werden muss? Das ist eine der Kernfragen, mit denen sich eine Zivilkammer des Landgerichts Ende vergangener Woche im Streit zwischen zwei Nachbarn einer eigentlich beschaulichen Wohnsiedlung in Wersten erneut befassen musste. Seit mindestens vier Jahren schwelt deren Konflikt - mal wegen eines Baumes und dessen Wurzelwerk, dann wegen eines angeblich völlig maroden Maschendrahtzauns oder auch wegen eines Stabgitterzauns, der mit 1,60 Metern einem Anwohner zu hoch ist, seinem Nachbarn aber nicht. Wann diese Kette von Klagen, Gegenklagen und Widerklagen je zu Ende sein sollte, ist derzeit nicht absehbar.

"Man kommt sich vor wie im Knast", brummte der eine Nachbar, der wieder auf der Klägerseite saß. Gemeint war damit ein mit 1,60 Meter Höhe angeblich viel zu hoher und angeblich rechtswidrig errichteter Stabgitterzaun, der im vorderen Bereich sein Areal von dem des Nachbarn trennt. Der ist Rechtsanwalt im Ruhestand (74) und konterte prompt, jener Zaun sei "nach Absprache" errichtet worden, die Höhe sei in der Wohnsiedlung nicht unüblich. Und außerdem sei der Heckenbewuchs so dicht, dass der klagende Nachbar sowieso nichts sehen könne, merkte seine Gattin an. Womit gleich wieder ein Maschendrahtzaun, der beide Grundstücke im hinteren Bereich trennt, in den Fokus der Streithähne geriet. Der eine Anwohner hält den Zaun für reparaturfähig, will dafür seinen Nachbarn mit der Hälfte der Kosten belasten. Der Anwaltsnachbar aber wies auf Fotos nach, dass einige Zaunpfosten schief und verrostet seien, das Fundament bröckelig.

Ob jene Fragmente überhaupt noch die Funktion eines Zaunes erfüllen oder ob das trennende Bauwerk neu errichtet werden müsste, will die Zivilkammer wohl nicht selbst entscheiden. Man gehöre ja nicht der Zaunbauergilde an, so der Vorsitzende Richter. Und ließ anklingen, dass solche Fachfragen (wann ein Zaun noch ein Zaun ist) von Fachleuten geklärt werden sollten - also von Gutachtern. Ob das nach zehn Zivilprozessen zwischen diesen beiden Nachbarn aber zum Friedensschluss führt, bleibt offen. Zumal jedes Gutachten (je nach Ergebnis) durch ein Gegengutachten wieder leicht zu hinterfragen ist.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort