Düsseldorf Staubsauger: Dyson klagt gegen Bosch

Düsseldorf · Per Einstweiliger Verfügung will der Staubsauger-Hersteller Dyson seinem Konkurrenten Bosch jetzt vor dem Landgericht einen Werbe-Film als irreführend verbieten lassen.

 Eine Bosch-Mitarbeiterin demonstriert das Blätter-Aufsaugen.

Eine Bosch-Mitarbeiterin demonstriert das Blätter-Aufsaugen.

Foto: wuk

In dem Spot saugt ein Mann neben einem schlafenden Tiger sogar lose Blätter eines Feigenbaums (Ficus benjamina) auf. Das soll zeigen, wie stark und leise das Bosch-Modell "Prosilence" ist. Konkurrent Dyson hält das jedoch für übertrieben und findet, Verbraucher würden getäuscht.

Die Vorsitzende Richterin der 14. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts schritt gestern prompt zum Selbstversuch mit Staubsauger im Gerichtssaal. Benjamini-Blätter hatten beide Parteien mitgebracht, auch das Bosch-Modell. Nur der Tiger fehlte. Die Robert Bosch Hausgeräte GmbH erklärt, ihr Gerät sei "der unglaublich saugstarke und zugleich leiseste, beutellose Staubsauger auf dem Markt". Im Eilverfahren rückt Konkurrent Dyson dagegen vor. Zumindest die Film-Passage mit den Ficus-Blättern gehöre verboten. Probehalber hatten beide Seiten gestern solche Blätter plus den Bosch-Sauger mitgebracht zum Prozess. Denn Richterin Johanna Brückner-Hofmann und ihre Kolleginnen hatten es abgelehnt, das Blatt-Werbe-Verbot einfach nach Aktenlage zu verhängen, wollten sich einen eigenen Eindruck verschaffen.

Also saugte eine Bosch-Mitarbeiterin ein Häuflein Ficus-Blätter auf, die auf einer (ebenfalls mitgebrachten) Spanplatte lagen. Dann nahm Richterin Brückner-Hofmann das Bosch-Produkt selbst zur Hand. Ihr Fazit: "Wie im Film." Zwar müsse man den Saugkopf leicht anheben und es sei nötig, "öfter über die Blätter zu fahren". Aber: "Man muss den Staubsauger nicht mit einzelnen Blättern füttern." Der Dyson-Anwalt sah das anders: Die Blätter seien hier "ja immer kleiner" ausgefallen. Auch könne von entspanntem, einmaligem Drüberfahren keine Rede sein: Der Verbraucher werde so "in die Irre geführt".

Den Selbstversuch werteten die drei Richterinnen aber anders: "So weit ist das vom Spot nicht entfernt", so die Vorsitzende. Also hat der Eilantrag von Konkurrent Dyson wohl keine Erfolgsaussichten. Details will die Zivilkammer aber erst im Urteil im November liefern. Der Streitwert liegt bei 250 000 Euro.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort