Prozess in Düsseldorf Hotel einigt sich mit Scheich über nicht gezahlte Rechnungen

Düsseldorf · Ein Scheich soll monatelang im Düsseldorfer Steigenberger Park-Hotel logiert haben, ohne alle Rechnungen zu begleichen. Dagegen hatte das Hotel geklagt. Nun hat der Fall ein überraschendes Ende genommen.

 Das Steigenberger Park-Hotel. (Archivbild)

Das Steigenberger Park-Hotel. (Archivbild)

Foto: Steigenberger Parkhotel

Sozusagen an der Hintertür hat sich das Steigenberger Park-Hotel mit einem angeblich säumigen Scheich aus Katar friedlich geeinigt. Das wurde bekannt, als das Landgericht eigentlich ein Urteil verkünden wollte. Statt eines Richterspruchs aber hieß es überraschend: Das Luxushotel hat seine Klage gegen den Scheich zurückgezogen.

Der spektakuläre Fall mit dem Cousin des Emirs von Katar ist damit erledigt. Anfangs hatte die Nobelherberge nach einer mehrmonatigen Visite des Scheichs fast 89.000 Euro offene Hotelkosten reklamiert. Von September 2015 bis Ende Februar 2016 habe das Mitglied des Königshauses von Katar samt Entourage im Kö-Hotel logiert, habe alle aufgelaufenen Kosten zwischendurch immer mal wieder in bar beglichen, genauer: durch einen Mitarbeiter begleichen lassen.

Doch nach der Abreise des Katar-Scheichs seien rund 89.000 Euro offen geblieben. Um den Betrag beizutreiben, hatte das Hotel-Management sogar versucht, eine neue (angeblich bar bezahlte) Mercedes-Limousine 600 des Katar-Herrschers im Wert von 185.124 Euro blockieren zu lassen. Doch nur Tage vorher verschwand der Wagen aus einer Spezialwerkstatt.

Anwälte einigen sich vor Urteil - hinter den Kulissen

Durch Vernehmung von Hotelangestellten, die einst den Scheich bei dessen Düsseldorf-Besuch betreut hatten (darunter auch dem Hotel-Direktor), wollte das Landgericht zuletzt die offene Forderung und die Umstände klären. Vom Scheich oder dessen Gefolge war dabei nichts zu sehen oder zu hören. Aber bevor die Zivilkammer nun zum Urteil schreiten konnte, haben die Beteiligten den Kostenstreit beigelegt - hinter den Kulissen und offenbar äußerst diskret. Sogar über die Anwaltskosten wurde eine Einigung erzielt, denn keine der beiden Seiten erhebt deswegen noch eine Forderung an die Gegenseite.

(wuk)
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