Urteil in Düsseldorf Sterbendem das Handy gestohlen — vier Monate auf Bewährung

Düsseldorf · Vier Monate Haft auf Bewährung: Das ist das Urteil des Amtsgerichts gegen eine 57-jährige Frau, die im Juni 2015 einem Mann das Handy stahl, während er nach einem Verkehrsunfall am Boden lag. Der 67-Jährige starb wenig später an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Der Mann war auf der Bismarckstraße zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße getreten. Der Radfahrer, ein 57-Jähriger aus Wegberg, hatte noch gerufen. Doch es kam trotzdem zum Zusammenstoß mit dem Fußgänger. Das Verfahren gegen den Radfahrer wegen fahrlässiger Tötung war im April 2016 eingestellt worden, nachdem mehrere Zeugen übereinstimmend berichtet hatten, dass das Opfer mit dem Handy hantiert hatte und deshalb abgelenkt gewesen war.

Passanten riefen einen Krankenwagen. Während Rettungssanitäter den schwer verletzten 67-Jährigen behandelten, lag sein Handy auf die Straße — wo es die nun verurteilte Frau sah, einsteckte und sich in Richtung Charlottenstraße davonmachte.Dort wurde sie von einer Passantin gestoppt, die den Unfall und den Diebstahl beobachtet hatte.

Angeklagte bestritt die Vorwürfe

"Das hättest du doch auch gemacht", soll die Handy-Diebin zu der Passantin gesagt haben. Das bestritt die Angeklagte am Donnerstag vor Gericht. Den Vorwurf, das Handy gestohlen zu haben, räumte sie dagegen ein. "Das Handy lag mehrere Schritte entfernt auf dem Boden." Die Rückseite habe sich vom Gerät gelöst, sie habe es nur reparieren und dann zurückgeben wollen, sagte sie vor Gericht. Sie will außerdem nicht gewusst haben, wem das Mobiltelefon gehörte. Warum die 57-Jährige es nicht gleich an die Polizei weitergegeben hat, konnte sie nicht erklären.

"Voller Gefühlskälte" und "völlig uneinsichtig"

Ohnehin stieß sie mit dieser Version der Ereignisse nicht auf offene Ohren bei der Amtsrichterin. Denn die Frau ist mehrfach vorbestraft. Sie habe den Diebstahl "voller Gefühlskälte" begangen, sagte der Staatsanwalt. Außerdem sei sie völlig uneinsichtig. Das Gericht verurteilte die Frau zu vier Monaten auf Bewährung. Die 57-Jährige zeigte sich am Ende des Prozesses reuig. Sie sei gerade zum vierten Mal Großmutter geworden und habe sich vorgenommen, nun eine bessere Oma zu werden.

(hpaw)
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