Düsseldorf Streit über Reklame-Einwurf endet vor Gericht

Düsseldorf · Unerwünschter Reklame-Einwurf durch eine Postbotin brachte einen Erdgeschossbewohner (57) von der Ellerstraße vor drei Jahren auf die Palme und am Dienstag auf die Anklagebank beim Amtsgericht.

Das vom Vermieter an der Tür des Mehrparteienhauses angebrachte Schild, wonach dort generell "Keine Reklame, keine Wurfsendungen" erwünscht seien, hielt der Richter für "rechtlich problematisch". Letztlich dürfe jeder Mieter selbst entscheiden, "ob er Werbung haben will oder nicht". Die Position des Angeklagten war eindeutig: "Die Nachbarn schmeißen ihre Reklame immer vor meine Tür und ich muss den Müll dann wegmachen", klagte er. Mehrfach habe er die Zustellerin daher wegen Werbe-Sendungen schon angemosert, "aber laut zu reden, ist für mich keine Bedrohung. Und ich habe die Frau nie bedrängt, berührt, noch nicht mal beleidigt!" Sein Fahrrad, damals nach einem Einkauf beladen mit zwei schweren Taschen, habe er auch nicht als Barriere benutzt, um der Postbotin jeden Rückweg nach draußen zu versperren. "Die hätte da doch zweimal durchgepasst!"

Ihn dafür anzuzeigen und mit schriftlichem Strafbefehl sogar eine Verurteilung zu 600 Euro durchzusetzen, fand der Angeklagte "von vorne bis hinten erlogen und ziemlich kleinlich". Die Zustellerin beschrieb als Zeugin zwar, sie habe damals "ehrlich ein bisschen Angst" gehabt vor dem zeternden Erdgeschossbewohner, "und ich fühlte mich auch bedroht". Aber der Richter fand, dass eine strafbare Nötigung hier "noch nicht erwiesen", der Vorwurf auch schon drei Jahre her sei, das Verfahren deshalb gegen den bisher unbescholtenen Mieter eingestellt werden könne. Als Geringfügigkeit und ohne jede Auflage. Damit war der Reklame-Gegner dann sofort einverstanden.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort