Düsseldorf Streit um Sturz bei Schnee

Düsseldorf · Ein Passant brach sich das Bein. Der Hausmeister wehrt sich gegen eine Strafe.

Fast zwei Jahre nach einem folgenschweren Ausrutscher eines Fußgängers im Neuschnee an der Golzheimer Heide wehrte sich der Chef (68) einer Hausmeisterfirma gestern beim Amtsgericht gegen 6000 Euro Strafe. So viel sollte der Unternehmer zahlen, weil er den Schnee nicht rechtzeitig räumen ließ, so den Sturz des Passanten (62) erst verschuldet habe. Letztlich wurde das Verfahren allerdings "wegen geringer Schuld" eingestellt gegen eine Auflage von 2500 Euro, zahlbar an den damals gestürzten Fußgänger.

Denn zeitnah sollte der Hausmeisterservice die Pflichten der Anwohner zum Räumen und Streuen bei Schnee und Eis übernehmen. Doch an jenem Januarsamstag 2015 hatte es ab 13 Uhr heftig geschneit - und erst um 15.30 Uhr waren Mitarbeiter der Firma zum Schneeräumen gekommen, wie der Anwalt des Angeklagten gestern zugab. Kurz zuvor rutschte der Fußgänger aber genau an dieser Stelle aus und verletzt sich erheblich: "Ich habe nur einen Schritt gemacht und lag direkt auf der Nase", so der Verletzte. Er erlitt einen Trümmerbruch im Oberschenkel, war monatelang nur mit Gehhilfen überhaupt arbeitsfähig. "Dafür möchte ich eine ordentliche Entschädigung", begründete er, warum er die Anwohner jetzt auch per Zivilklage in Anspruch nehmen will. Da diese aber ihre Räumpflicht vertraglich an den Hausmeisterservice des Angeklagten übertragen hatten, saß nun der Firmen-Chef wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Doch der habe, so sein Anwalt, damals "gar nicht mitbekommen, wann und wo der Fußgänger gestürzt" war.

Also verzichtete der Richter auf einen Schuldspruch, stellte das Verfahren ein und verhalf dem Sturzopfer jetzt zumindest zu 2500 Euro als ersten Teil einer Gesamtentschädigung. Den Rest muss der 62-Jährige dann per Zivilprozess von den Anwohnern einklagen oder auch von der Firma des Angeklagten.

(wuk)
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