Prozess in Düsseldorf Keine belastenden Zeugenaussagen gegen Salafist Sven Lau

Düsseldorf/ Mönchengladbach · Zwei Zeugen erschienen am Mittwoch im Prozess gegen den Salafistenprediger Sven Lau: dessen Ex-Ehefrau und der mutmaßliche Islamist Kerim Marc B. Beide schwiegen - stattdessen wurden Telefonprotokolle verlesen.

Fotos: Islamist Sven Lau beim Prozessauftakt in Düsseldorf
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Salafistenprediger Sven Lau beim Prozessauftakt in Düsseldorf

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Foto: dpa, fg pil

Die 30-jährige Ex-Ehefrau winkte dem Angeklagten freundlich zu, als sie den Gerichtssaal betrat, und er winkte zurück. Angaben zur Sache machte die Frau, die mit Sven Lau verheiratet war, nicht. Nachdem sie den Gerichtssaal verlassen hatte, verlas der Vorsitzende Richter Protokolle einer Telefonüberwachung aus dem Jahr 2014. In vier Gesprächen zwischen Lau und seiner Ex-Frau ging es um die Aktivitäten der "Scharia-Polizei" und Laus Meinung zu den IS-Kämpfern in Syrien.

Auffällig deutlich distanzierte sich Lau in den Gesprächen aus September und Oktober 2014 vom IS und seinem Bekannten Konrad S., der in Syrien Kommandant einer Terror-Miliz sein soll. "Ich wusste nicht, dass der so durchdreht", soll Lau am 13. Oktober den Überwachungsprotokollen zufolge über Konrad S. gesagt haben. "Das ist ein Terrorist. Der ist beim IS."

In einem anderen Gespräch bezeichnete er die IS-Kämpfer als "Höllenhunde". Außerdem sagte er seiner Ex-Frau gegenüber, er suche keine Leute für Syrien. Davon habe er seit dem Knast Abstand genommen. "Die Verrückten sind alle schon drüben."

Auch der zweite Zeuge des Tages, Kerim Marc B., verweigerte die Aussage. Seine Verteidigerin führte aus, dass für B. die Gefahr bestehe, sich selbst zu belasten. Staatsanwaltschaft und Gericht stimmten ihr umfassend zu.

B.s Verurteilung wegen Mitgliedschaft des IS ist noch nicht rechtskräftig. Er war am Donnerstag vom Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt worden. Während seiner Verhandlung habe es "konkrete Hinweise auf weitere Straftaten im Zusammenhang mit seiner Reise nach Syrien" gegeben, so der Vorsitzende Richter. Ursprünglich hatte die Bundesanwaltschaft Kerim Marc B. sogar vorgeworfen, als IS-Kämpfer Menschen getötet zu haben. Dieser Vorwurf war aber vor Gericht nicht zugelassen worden.

Insofern hielt es das Gericht für plausibel, dass B. sich als Zeuge selbst belasten könnte. Es hatte zuvor in Aussicht gestellt, den 23-Jährigen zu seinem Kontakt zu Lau befragen zu wollen. Offenbar hatte seine Verlobte bei der Polizei ausgesagt, Kerim Marc B. und Sven Lau hätten miteinander zu tun gehabt, als B. zwischen zwei Syrienreisen 2014 in Deutschland war.

Lau ist angeklagt, die Terrororganisation "Jamwa" unterstützt zu haben, indem er Kämpfer rekrutierte, sowie Geld und Nachtsichtgeräte beschaffte. "Jamwa" schloss sich mit der Terrororganisation "Islamischer Staat im Irak und Großsyrien" zusammen.

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