Brandschutz-Bestimmungen Tagespflege vor dem Aus

Düsseldorf · Tagesmütter müssen Einrichtungen schließen, weil sich die Bestimmungen für den Brandschutz verschärft haben. Sie und Eltern sind verärgert: Die Stadt hat darauf bei der Eröffnung der Räume nicht darauf hingewiesen.

 Toiro und Tanja Schönborn und Katja Schmolinske (hinten, v.l.) wollen, dass die Ämter die Tagesmutter ihrer Kinder mehr unterstützen.

Toiro und Tanja Schönborn und Katja Schmolinske (hinten, v.l.) wollen, dass die Ämter die Tagesmutter ihrer Kinder mehr unterstützen.

Foto: RP, Werner Gabriel

In Kindertagespflegen, bei der Tagesmütter außerhalb der eigenen Wohnung unter Dreijährige betreuen, wurden in den vergangenen Monaten die Sicherheits-Bestimmungen anscheinend nur mäßig kontrolliert.

Nun prüfen das Jugend- und Bauaufsichtsamt bestehende Einrichtungen auf neu festgesetzte Richtlinien. Einer 47-Jährigen, die sich mit der Kindertagespflege selbständig gemacht hat, droht nun die Schließung.

Bauliche Richtlinien wie Brandschutzmaßnahmen seien nicht eingehalten worden, wurde der 47-jährigen Tagesmutter nun vom Jugendamt mitgeteilt. Denn der Kellerraum hat keinen zweiten Fluchtweg. "Man hat mir auf Nachfrage bestätigt, neben der Raum-Genehmigung müsste ich keinen weiteren Antrag stellen", sagte die 47-Jährige. Die Tagesmutter, die anonym bleiben will, weil sie Schwierigkeiten mit den städtischen Ämtern fürchtet, hatte erst im November von ihrem Träger die Genehmigung erhalten, die gemieteten Räumen zur Kinderbetreuung nutzen zu dürfen. Dass die Einrichtung jetzt geschlossen werden solle, kommt für sie völlig überraschend.

Bestimmungen waren vage

Jugendamtsleiter Johannes Horn sagte auf RP-Anfrage, dass die Bestimmungen mitunter nicht ganz eindeutig gewesen seien: "Im Zuge des Ausbaus der U3-Betreuung und der zahlreichen Maßnahmen gab es keine transparente Informationspolitik." Aber die Sicherheit der Kinder stehe an erster Stelle. In einer Erklärung des Bauaufsichts- und Jugendamtes heißt es nun, dass die Kindertagespflegen auf die jetzt festgesetzten Richtlinien hin geprüft würden. Würden Bedingungen nicht erfüllt, müssten die Einrichtungen geschlossen werden. "Bis jetzt war dies bei einer Großtagespflege der Fall", so Horn.

Das Kinderbildungsgesetz ermöglicht es Tagesmüttern, Kinder in geeigneten Räumen zu betreuen. In Düsseldorf wurden diese bisher von zuständigen Trägern in Abstimmung mit dem Jugendamt genehmigt. Dass Bedingungen wie Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen, sei aber von keiner Stelle mitgeteilt worden, sagen die betroffenen Tagesmütter und Großtagespflegen-Leiter. Erst jetzt hätten viele von einer baurechtlichen Genehmigung erfahren und diese beantragt. Eine Berechtigung haben viele noch nicht erhalten. "Die Sicherheitsmängel hätten bei der Abnahme bemerkt werden müssen", sagte Toiro Schönborn, dessen Tochter Marla von der 47-jährigen Tagesmutter betreut wird. Natürlich sei der Schutz der Kinder wichtig, so auch Mutter Ruth Laumann: "Aber die Tagespflege einfach zu schließen, ohne Ersatz und Hilfe für die Tagesmutter, ist nicht richtig." Die Verantwortlichen bei der Stadt und beim Träger sollten nun Lösungen finden.

Man würde den Betroffenen helfen und nach Umzugs- oder Umbaumöglichkeiten suchen, so Horn. Bei der 47-jährigen Tagesmutter ist dies bis jetzt nicht geschehen. "Dabei könnte man vielleicht einen zweiten Fluchtweg einbauen", sagte Schönborn. Eine gute Kinderbetreuung sei nicht leicht zu finden, da sollten die bestehenden erhalten und nicht geschlossen werden, sind sich die Eltern einig.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort