Düsseldorf Tempolimit Fleher Brücke: Richter rügt Land

Düsseldorf · Die Beschränkung auf 80 km/h auf der A46 zwischen Düsseldorf und Neuss ist rechtswidrig, weil das Land keine Begründung für das Limit vorgelegt hat. Solange die Schilder stehen, müssen sich Autofahrer aber weiter daran halten.

 An der Fleher Brücke stehen im Moment noch Tempo-80-Schilder. Begründet wird die Höchstgeschwindigkeit mit "Sanierungsarbeiten". Diese endeten vor einem guten Jahr.

An der Fleher Brücke stehen im Moment noch Tempo-80-Schilder. Begründet wird die Höchstgeschwindigkeit mit "Sanierungsarbeiten". Diese endeten vor einem guten Jahr.

Foto: Andreas Endermann

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat Tempo 80 auf der Fleher Brücke aufgehoben und massive Kritik an der Landes- und der Bezirksregierung geübt: "Wir haben in einen Abgrund geblickt", sagte der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann. Das Gericht sei "nicht nur erstaunt, sondern erschreckt", dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich sei. Die Kritik zielte darauf, dass das Land das Tempolimit auf der Brücke aufrecht erhielt, obwohl es nach Ende der Bauarbeiten dort keinen Grund mehr gab. Die Stadtverwaltung reagierte umgehend und schaltete die Blitzer auf der Brücke ab. Verkehrs- und Ordnungsdezernent Stephan Keller will dennoch weiter für Tempo 80 an der Stelle kämpfen. "Für uns bleibt der Lärmschutz ein wichtiges Ziel", sagte er.

Für die Autofahrer, die dort bereits geblitzt worden sind oder die dort nun wieder schneller fahren wollen, hatte das Gericht keine guten Nachrichten. Auch wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig sei, müssten sich Autofahrer so lange an die Tempo-80-Schilder halten, wie sie stehen. Aus demselben Grund hätten sich auch alle, die dort wegen zu schnellen Fahrens erwischt wurden, daran halten müssen. Sie haben folglich keinen Anspruch darauf, ihr Geld zurückzubekommen.

Geklagt hatte ein Autofahrer aus Gütersloh, der im August 2013 auf der Brücke geblitzt worden war. Sein Anwalt Volker Böger fand in den Akten keinen Grund, warum dort Tempo 80 gilt. Das Land hatte 2010 angeordnet, dass während der Sanierungsarbeiten eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung gelten soll. Außerdem solle die Bezirksregierung prüfen, ob auf der Brücke dauerhaft Tempo 80 möglich ist. Diese Prüfung hat es anscheinend nie gegeben. Weder findet sie sich in den Akten noch haben Land oder Bezirksregierung sie im Verfahren angeführt. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte gestern, das Tempolimit sei wegen der Bauarbeiten angeordnet worden. Ursprünglich sei geplant gewesen, dass sich weitere Arbeiten anschließen. Deshalb habe man die Höchstgeschwindigkeit nicht wiederholt ändern wollen. Die nächsten Arbeiten sind nun aber entgegen ursprünglicher Pläne erst für die zweite Jahreshälfte 2015 vorgesehen.

In der Stadtverwaltung hat diese Argumentation Verwunderung ausgelöst. Zu den möglichen Gründen für ein Tempolimit zählt der Lärmschutz. Das Umweltamt hat in einer Studie ermittelt, dass Tempo 80 auf der Fleher Brücke dazu führt, dass der wahrgenommene Krach um 2,5 Dezibel sinkt. Das heißt, Tempo 80 und seine Überwachung haben einen erheblichen Effekt zugunsten des Lärmschutzes. Das Gericht hat dem Land diese Möglichkeit, seinen fehlerhaften Verwaltungsakt zu heilen, ausdrücklich offengelassen. Die Entscheidung falle nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit von Tempo 80 auf der Brücke, sondern nur über das Fehlen einer Begründung.

Vorerst muss aber der Kämmerer neu kalkulieren. Die Blitzer hatten in eineinhalb Jahren rund 6,5 Millionen Euro eingebracht.

(RP)
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