Düsseldorf Teppichexperte wegen Betrugsversuchs verurteilt

Düsseldorf · Handwerk hat manchmal schwankenden Boden – zumindest dann, wenn man als Experte drei Reparaturen an Orientteppichen als "Handarbeit" berechnet, in Wahrheit aber nur vorgefertigte Fransenbänder annäht.

Handwerk hat manchmal schwankenden Boden — zumindest dann, wenn man als Experte drei Reparaturen an Orientteppichen als "Handarbeit" berechnet, in Wahrheit aber nur vorgefertigte Fransenbänder annäht.

Das musste ein 49-jähriger Teppichkaufmann aus Bocholt am Dienstag beim Amtsgericht erfahren. Von einer Kundin hatte er sogar mit einer Zivilklage über 4000 Euro für angeblich handgefertigte Fransenreparaturen an deren Teppichen gefordert.

Dabei entlarvte ein Gutachter aber, dass hier keine hochwertige Handarbeit geleistet worden war. Also muss der 49-Jährige nicht nur auf seine 4000-Euro-Rechnung verzichten, sondern wegen versuchten Betruges jetzt obendrein 1200 Euro Strafe bezahlen.

Der Teppichexperte aus Nahost gab seinen Betrugsversuch an der Kundin nur widerwillig zu. Eigentlich habe er ja "alles richtig gemacht". Nur habe er bei diesem Auftrag darauf verzichtet, alle Arbeitsschritte per Fotos zu dokumentieren. Das mache er sonst immer, beteuerte er.

Aber jene Kundin habe schon 2006 bei ihm Teppiche ausbessern lassen. Als sie im Juli 2010 dann weitere drei kostbare Orientteppiche brachte, an denen die Fransen erneuert werden sollte, habe der Angeklagte "voller Vertrauen" auf Fotos verzichtet.

Ergebnis: Die Kundin war nicht zufrieden, wollte die Rechnung über 4092,40 Euro für angebliche Handarbeit nicht zahlen. Der Angeklagte erhob Zivilklage gegen die Frau. Aber dabei stellte ein Gutachter dann fest: Statt der versprochenen Handarbeit, bei der jeder Knoten einzeln mit zwei Baumwollgarnen passend zur Teppichkette eingearbeitet werden sollte, seien an den Teppichen bloß "vorgefertigte Fransenleisten unfachmännisch angenäht" worden.

Die Klage des Kaufmanns wurde also abgewiesen — und zusätzlich musste er wegen Betrugsversuches nun auf die Anklagebank. Dort beklagte er, dass jener Gutachter nicht mal ein echter Experte sei.

Doch als die Staatsanwältin andeutete, dass der Angeklagte für seine Schwindelversuche jetzt mit 1200 Euro Strafe rechnen müsse, gab der 49-Jährige plötzlich bekannt: "Ich zahle alles gern!" Das sah die Richterin als Geständnis an und verhängte jene Strafe gleich per Urteil. Vom Gericht wollte der Angeklagte dann nur noch wissen, wie er Streit mit unzufriedenen Kunden künftig vermeiden könne. Antwort: "Einfach korrekt arbeiten."

(wuk)
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