OB vor Bundesverwaltungsgericht Höchste Instanz urteilt über Thomas Geisels Anti-"Dügida"-Aktion

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Mittwoch darüber, ob Aktionen des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel (SPD) gegen die islamfeindliche "Dügida"-Bewegung rechtmäßig waren.

"Dügida"-Demo 23. Februar 2015: Rangeleien im Hauptbahnhof Düsseldorf
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Foto: Endermann, Andreas

Aus Protest gegen eine Kundgebung des Pegida-Ablegers hatte Geisel (SPD) im Januar 2015 die Lichter öffentlicher Gebäude ausschalten lassen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Aktion als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht gewertet. Als Amtsträger sei der Oberbürgermeister zur Neutralität verpflichtet, stellten die Richter im Januar 2015 in einer Eilentscheidung fest. Es bleibe ihm unbenommen, sich als Politiker oder Privatperson zu äußern.

Er dürfe dafür jedoch nicht die Möglichkeiten seines Amtes und städtische Ressourcen nutzen. Gegen diese Entscheidung wehrt sich Thomas Geisel nun.

Außerdem geht es in dem Prozess darum, ob Geisel das Recht hatte, Bürger zur Teilnahme an einer Gegendemonstration aufzurufen. Geklagt hatte die Leiterin der damaligen "Dügida"-Veranstaltung.

(juju)
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