Düsseldorf/ Köln Tippfehler: Autofahrer sollte 15.000 Euro Buße zahlen

Düsseldorf · Eine Rekordbuße von 15.000 Euro hat die Stadt Köln nach einem Tempoverstoß gegen einen 55-Jährigen Autofahrer verhängt. Ein Mitarbeiter war wohl mit dem Komma verrutscht, räumte die Stadt ein.

 Anstatt 15.000 Euro betrug das Bußgeld lediglich 150 Euro.

Anstatt 15.000 Euro betrug das Bußgeld lediglich 150 Euro.

Foto: dpa, cw

Der leitende Angestellte eines Welt-Konzerns war Ende 2014 im Firmenwagen auf der A1 Richtung Düsseldorf geblitzt worden. Statt mit Tempo 60 wurde der Wagen auf einer Rheinbrücke mit 99 km/h gemessen. In Düsseldorf hätte ihn das zwischen 120 und 150 Euro gekostet. Doch die Kölner verhängten eine hundertfach überhöhte Buße und schickten gleich ein Überweisungsformular mit - über insgesamt 15.028,50 Euro. Erst nach Einspruch einer Anwältin korrigierten die Domstädter den offenkundigen Tippfehler.

Nachts auf der Heimfahrt vom Kölner Flughafen in Richtung Landeshauptstadt war der Wagen damals mit überhöhtem Tempo aufgefallen. Weil der 55-Jährige um 39 km/h zu schnell gefahren sein soll, verhängte das "Amt für öffentliche Ordnung / Bußgeldstelle" der Stadt Köln einen Monate Fahrverbot, einen Punkt in Flensburg - und eben jene Buße von 15 000 Euro. Die Regelgeldbuße in solchen Fällen liegt bei 120 Euro, ein Fahrverbot ist nicht mal vorgesehen. Doch weil der Familienvater zuvor schon einmal zu schnell erwischt worden war, teilte ihm die Kölner Behörde schriftlich mit: "Die Regelgeldbuße wird aufgrund der Eintragungen im Fahr-Eignungsregister angemessen erhöht." Das darf die Behörde. Aber dass sie das Hundertfache des üblichen Betrages als "angemessene Erhöhung" bezeichnete, nahm der 55-Jährige nicht hin, ging zur Anwältin. Sie legte schriftlich Einspruch ein, verwies auf den Tippfehler.

Eine Sprecherin der Stadt Köln räumte die Panne auf Anfrage ein: "Da ist wohl jemand mit dem Komma falsch gerutscht." Nach dem Schreiben der Anwältin habe man den ursprünglichen Bußgeldbescheid gegen den 55-Jährigen direkt für nichtig erklärt, habe einen neuen, korrekten Bescheid zugeschickt, nun mit der korrekten Buße von 150 Euro. Dagegen kann der Mann mit Einspruch jetzt wieder vorgehen.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort